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Inhalt

Sie können immer noch Zinsen für die verspätete Meldung von IGE zurückfordern

Am 18. März 2021 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein für polnische Steuerzahler günstiges Urteil (C-895/19) zur Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (IGE). Ich habe Sie bereits im Blog vom April dieses Jahres über das Urteil informiert und zwar in dem Beitrag „Günstiges EuGH-Urteil zur Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren„, in dem ich das Wesentliche über den Streit zwischen einem Steuerzahler und dem Direktor der nationalen Steuerkammer (KIS) ausführlich analysiert habe. Nach der Veröffentlichung der Begründung des EuGH-Urteils im Mai 2021 begannen die Steuerpflichtigen massenhaft, eine Überzahlungserklärung zu beantragen, um diese rechtzeitig vor dem 9. Juni 2021 abzugeben, weil an diesem Tag die Frist für die Einreichung des Antrags zusammen mit den fälligen Überzahlungszinsen ablief. Es sei daran erinnert, dass der Ablauf dieser Frist jedoch nicht den Weg für die Rückforderung der auf die nicht rechtzeitig eingereichte IGE gezahlten Zinsen versperrt.

Aktualisierung der Annahmen für e-Rechnungen

Es wird weiter an der Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Rechnungen im Rechtsverkehr gearbeitet. Über die laufenden Konsultationen in diesem Bereich haben wir bereits in unserem Blogbeitrag „Neue elektronische Rechnungen – strukturierte Rechnungen und das nationale elektronische Rechnungssystem“ berichtet. Elektronische Rechnungen werden dazu dienen, das Steuersystem weiter zu verschärfen und Steuerbetrug zu verhindern.

Änderungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Fernarbeit – eine Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse der Arbeitgeber

Nach langwierigen Beratungen über die Einführung von Änderungen im Arbeitsgesetz wurde dem Legislativzentrum der Regierung ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes, des Gesetzes über die berufliche und soziale Rehabilitation und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie des Gesetzes über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen vorgelegt. Der Entwurf wurde zwar im Mai dem Legislativzentrum der Regierung vorgelegt, im Juli jedoch inhaltlich erheblich geändert und befindet sich derzeit in der Bewertungsphase. Der Gesetzentwurf ist in erster Linie eine Reaktion auf die in letzter Zeit weit verbreitete Form der Home-Office-Arbeit und die Notwendigkeit eines verstärkten Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer in Bezug auf COVID-19.

Kann die Vergütung des Geschäftsführers als steuerlich abzugsfähiger Kosten behandelt werden?

Der Direktor des Nationalen Steuerinformations (KIS) hat in einer individuellen Auskunft vom 26. Juni 2021 den Standpunkt des Steuerpflichtigen bestätigt, die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Vergütung des Geschäftsführers einer Gesellschaft, der gleichzeitig ihr Gesellschafter ist, im Rahmen eines mit ihm abgeschlossenen Werkvertrags als steuerlich abzugsfähige Kosten zu behandeln.

Neue JPK_V7-Datei mit einer Erklärung gilt bereits ab 1. Juli 2021.

Am 1. Juli 2021 sind Änderungen in der Umsatzsteuerabrechnung in Polen in Kraft getreten. Eine Ausnahme bilden die Regelungen zum E-Commerce-Paket und die Pflicht zur Angabe des Zahlungsdatums bei der Nutzung der Steuerermäßigung wegen uneinbringlicher Forderungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Steuerbehörden dürfen nicht anscheinend ein Steuerstrafverfahren einleiten

Die Steuerbehörden sind nicht berechtigt, von der Regelung Gebrauch zu machen, die ermöglicht, im Falle der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens (Art. 70 § 6 Abs. 1 der Abgabenordnung), die Verjährungsfrist auszusetzen oder sie nicht laufen zu beginnen. Die Vorschrift erfordert, dass der Steuerpflichtige von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird und der Verdacht eines Verbrechens oder Vergehens sich aus der Nichterfüllung einer Steuerpflicht ergibt. Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Finanzbehörden das Gesetz missbrauchen, indem sie anscheinend ein Steuerstrafverfahren einleiten, nur um die Zeit für den Abschluss des Steuerverfahrens zu verlängern.

Worauf sollten Steuerpflichtige bei der Anordnung einer Betriebsprüfung durch eine Steuerbehörde achten?

Die Steuerpflichtigen haben Angst nach dem Erhalt des Schreibens vom Finanzamt über die Absicht, eine Betriebsprüfung vorzunehmen. In der Tat ist eine Betriebsprüfung ein Verfahren, das weit über den Umfang von Prüfungstätigkeiten hinausgeht, wobei die Steuerbehörde in der Regel die Rechtzeitigkeit und Korrektheit von eingereichten Erklärungen und gezahlter Steuer überprüft.

Kommanditgesellschaften haben keinen Ausweg mehr – ab den 1. Mai 2021 sind sie alle Körperschaftsteuerpflichtigen

Aufgrund der Novelle des Körperschaftsteuergesetzes vom 30. November 2020 unterliegen Kommanditgesellschaften der Körperschaftsteuer. In Vergessenheit ist die Form des Geschäftsmodells (GmbH KG) geraten, bei dem der Kommanditist in der Regel eine natürliche Person mit einem deutlich eingeschränkten Umfang der persönlichen Haftung war und der Status des Komplementärs eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hatte, derer Haftung sich auf die Höhe des Eigenkapitals beschränkte.

Schweizer Medizintechnikindustrie – Verlust des barrierefreien Zugangs zum EU-Binnenmarkt

Am 26. Mai 2021 hat der schweizerische Bundesrat entschieden, das Institutionelle Abkommen (InstaA) mit der Europäischen Union nicht zu unterzeichnen, weil in zentralen Punkten des Entwurfs von Institutionellen Abkommen kein Kompromiss erzielt werden konnte. Damit sind die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gescheitert und das institutionelle Abkommen, das den barrierefreien Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt sichern und dessen Erweiterung ermöglichen soll, wurde nicht unterzeichnet.

Sanktion in Höhe von 20 % der Umsatzsteuer (als zusätzliche Steuerschuld) ist mit EU-Vorschriften unvereinbar – EuGH-Urteil in der Rechtssache C-935/19

Der EuGH weist in seinem Urteil vom 15. April 2021 darauf hin, dass alle Umstände des vorliegenden Falls bei der Ahndung von Unregelmäßigkeiten in der Umsatzsteuerabrechnung berücksichtigt werden sollten. Sie können nicht angewendet werden, wenn es unmöglich ist, die negativen Auswirkungen einer Handlung abzuschätzen und die Absicht des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Strafen sollen Betrug und Steuerstraftaten verhindern und können daher kein Ausdruck einer repressiven Behandlung von Unternehmern durch die staatlichen Behörden sein.

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