Am 5. Juli 2022 hat der Ministerrat den vom Minister für Klima und Umwelt ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Gesetzes 10H zur Windenergie an Land angenommen. Der Entwurf wurde in der angekündigten Form angenommen, die wir auf dem Blog in dem Artikel „Die Arbeiten an der Novelle des Abstandsgesetzes sind noch im Gange“ analysiert haben. Was sind die nächsten Schritte?
Kategorie: RES
Letztes Jahr haben wir über die Arbeiten des Ministeriums für Entwicklung und Technologie (im Folgenden auch: MET) am Entwurf der Novelle des sog. Gesetzes 10H geschrieben, die eine Verringerung der Beschränkungen vorsieht, die sich aus der Vorschrift über den Mindestabstand einer Windkraftanlage von Wohngebäuden und Formen des Naturschutzes ergeben. MET kündigte an, dass dank der Novelle neue Windkraftanlagen gebaut werden, die Großhandelspreise für Strom sinken und die lokale und nationale Wirtschaft angekurbelt wird. Wie sich herausstellte, werden wir noch ein wenig länger auf die sehnlichst erwarteten Änderungen warten müssen.
Die Diskussion rund um die Novelle des Gesetzes vom 20. Mai 2016 über Investitionen in Windkraftanlagen (GBl. 2020, Pos. 981, 1378; im Folgenden: Abstandsgesetz) wird weiter geführt. Seit Anfang 2020 arbeitet die Regierung an der Novellierung des Abstandsgesetzes, dessen Hauptzweck ist, Lösungen für Investitionsprozesse bezüglich Windkraftanlagen einzuführen. Diese werden derzeit durch die sogenannte 10H-Regel erheblich eingeschränkt.
Seit einigen Jahren ist mit der Entwicklung des EE-Marktes in Europa ein steigendes Interesse an Power Purchase Agreements (PPA-Verträge) zu beobachten. Die PPA-Verträge sind eine Lösung, die den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zwischen dem Stromproduzent und dem Stromabnehmer ermöglicht, ausgenommen Handelsunternehmen.