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Inhalt

Quellensteuer – ab dem 01.07.2020 weitere wichtige Änderungen

Quellensteuer ist eine Steuer, die vom polnischen Unternehmen (Steuerentrichtungspflichtigen) in Polen im Zusammenhang mit einer Zahlung an ausländische Unternehmen für einige Leistungen grundsätzlich einzubehalten ist, einschließlich die Zahlungen auf Dividenden (19%), (Darlehens- oder Kredits-) Zinsen oder Vergütungen für Beratungsleistungen (20%). Die bisherigen Vorschriften ermöglichten die Befreiung dieser Zahlungen von der Quellenbesteuerung in Polen oder die Anwendung von ermäßigten Quellensteuersätzen (z.B. in Höhe von 5 % oder 15 %), soweit die bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Beginnend ab dem 01.07.2020 werden die analogen Prinzipien gelten, jedoch mit weiteren wichtigen Änderungen.

Grenzüberschreitende Änderungen in der Umsatzsteuer!

Am 01.01.2020 traten europäische Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (sog. Quick Fixes) in Kraft. Die neuen Vorschriften betreffen folgende Bereiche:

  • Neue Anforderung bzgl. der umsatzsteuerlichen EU-Registrierung bei der Vornahme der innergemeinschaftlichen Verbringungen
  • Neue Dokumentationspflichten zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Call-off-Stock-Lager (Abruflager)
  • Reihengeschäfte

Das Verfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Polen

Das Verfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Polen – muss das wirklich so schwierig und kompliziert sein? Nicht unbedingt. Wir erklären dieses Thema in unserer nächsten Infografik . Wir hoffen, dass dies für Sie hilfreich sein wird. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

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