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Inhalt

Neue Fristen und Formalitäten für Verrechnungspreise im Jahr 2020

Die seit Januar 2019 geltenden Vorschriften betreffend die Verrechnungspreise haben zahlreiche Änderungen eingeführt, wie zum Beispiel:

  • neue Dokumentationsschwellenwerte,
  • die Pflicht zur Einreichung bei dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung von Informationen über Verrechnungspreise TPR-C (juristische Personen) oder TPR-P (natürliche Personen),
  • die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, in welcher bestätigt wird, dass die Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde und dass die Transaktionen zu solchen Bedingungen durchgeführt werden, welche auch zwischen unverbundenen Unternehmen vereinbart würden.

SARS-CoV-2 und Verrechnungspreise

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie sehen sich viele Unternehmen mit Problemen wie verminderte Einnahmen, Produktionsausfälle, Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien und Rohstoffen, Insolvenz von Auftragnehmern usw. konfrontiert.

In der Praxis kann dies zu Situationen führen, in denen die Lieferkette bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen aufgrund der vorübergehenden Schließung des Werks, des Personalmangels, der Notwendigkeit einer längeren Lagerung von Waren aufgrund mangelnder Transportkapazität usw. neu organisiert werden muss.

Vorige Preisabsprache – Advanced Pricing Agreements (APA)

Vorige Preisabsprache ist eine Art des Vertrages mit dem Chef der Nationalen Finanzverwaltung in dem vereinbart wird, dass die angewandte Höhe und Methode der Preisberechnung in den Transaktionen zwischen den Gesellschaften eines Konzerns dem Marktpreis entspricht. Die Vorschriften, die den Erhalt des Vertrages regulieren, werden novelliert, was folgende Änderungen darstellt:

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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