Die seit Januar 2019 geltenden Vorschriften betreffend die Verrechnungspreise haben zahlreiche Änderungen eingeführt, wie zum Beispiel:
- neue Dokumentationsschwellenwerte,
- die Pflicht zur Einreichung bei dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung von Informationen über Verrechnungspreise TPR-C (juristische Personen) oder TPR-P (natürliche Personen),
- die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, in welcher bestätigt wird, dass die Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde und dass die Transaktionen zu solchen Bedingungen durchgeführt werden, welche auch zwischen unverbundenen Unternehmen vereinbart würden.