Wir möchten Sie daran erinnern, dass in Polen seit dem 12. Oktober 2022 das so genannte Holding-Gesetz in Kraft ist, mit dem unter anderem die Möglichkeit eingeführt wurde, die Verantwortung der Geschäftsführung / des Vorstands für Entscheidungen, die im Interesse der gesamten Kapitalgruppe getroffen werden, auszuschließen und die Möglichkeit des Rückkaufs von Minderheitsanteilen/ Minderheitsaktien einer Tochtergesellschaft. Diese Fragen sind insbesondere aus der Sicht der Geschäftsführungen/ Vorstände von Tochtergesellschaften von Bedeutung, da damit in die polnische Rechtsordnung Lösungen eingeführt werden, die die tatsächliche Funktionsweise von Kapitalgruppen formalisieren.
Kategorie: Aktuelles
Ab dem 28. Mai 2022 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung und Modernisierung des EU-Konsumentenschutzrechts (nachfolgend: Omnibus-Richtlinie) zu erlassen und mit ihrer Anwendung zu beginnen, mit der Änderungen am Konsumentenschutzrecht eingeführt wurden. Obwohl der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Omnibus-Richtlinie nur vom Sejm bearbeitet wird. laden wir Sie jedoch schon heute ein, sich mit den wichtigsten Änderungen vertraut zu machen.
Die verbindliche Zolltarifauskunft (WIT) ist eine amtliche Entscheidung über die zolltarifliche Einreihung von Waren innerhalb der Europäischen Union, die nicht nur den korrekten Zolltarifcode, sondern auch die Höhe der Zölle und sonstigen Zollgebühren festlegt. Die Einholung einer WIT-Entscheidung bietet dem Steuerpflichtigen die Gewähr, dass der richtige Zolltarifcode der Kombinierten Nomenklatur (CN) oder des TARIC angewandt wurde, dass die Zölle korrekt angemeldet wurden oder dass die für die Zollabfertigung erforderliche Zeit verkürzt wurde. Wie kann man das tun?
Im Dezember 2021 wurde in den Medien viel über die bevorstehende, verstreichende und schließlich verpasste Frist für das polnische Gesetz zum Schutz von Whistleblowern gesprochen. In diesem Beitrag werde ich nicht die nächste Version des Gesetzes analysieren, das haben wir zusammen mit Aleksandra Philips in dem Beitrag „Endgültige Fassung des Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern rückt näher?“ getan. Stattdessen werde ich gerne meine Erfahrungen und Gedanken über die Umsetzung des von uns eingeführten Systems zum Schutz von Whistleblowern weitergeben.
Auch wenn der Schutz von Hinweisgebern bisher vor allem im Herbst 2021 diskutiert wurde, bedeutet dies nicht, dass die fehlende Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 das Thema vollständig begraben hat. Im Gegenteil. Die Urlaubszeit kommt dem Gesetzgeber bei der Ausarbeitung weiterer Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern zugute. Kürzlich wurde bereits die vierte Fassung auf der Website des Regierungslegislativzentrums veröffentlicht. Es lohnt sich, am Puls der Zeit zu bleiben, denn noch ist unklar, wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt und Verpflichtungen für die Unternehmen auslöst, und wie es letztendlich aussehen wird.
Am 12. Oktober 2022 wird in Polen das sogenannte Holding-Gesetz in Kraft treten. Wir laden Sie ein, sich schon heute mit ausgewählten Änderungen des Gesetzbuchs für Handelsgesellschaften (im Folgenden: Gesetz) vertraut zu machen, die durch die neuen Bestimmungen eingeführt wurden.
Die steuerlichen Änderungen, die sich aus der Polnischen Ordnung ergeben, traten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Revolution im Steuerwesen wird fast jeden betreffen. Eine der Gruppen, die die Auswirkungen der Polnischen Ordnung zu spüren bekommen werden, sind Personen, die Funktionen auf der Grundlage eines Ernennungsakts ausüben und dafür eine Vergütung erhalten. Die Änderungen werden in erster Linie die Vorstandsmitglieder und Prokuristen, die Mitglieder von Revisionsausschüssen in Unternehmen und Verbänden sowie andere betreffen. Welche Veränderungen sind zu erwarten?
Die polnische Ordnung ist eine der wichtigsten Änderungen des polnischen Steuersystems, über die endlich abgestimmt wurde. Angesichts der bevorstehenden Revolution sind die Steuerzahler vor allem durch die Zeit benachteiligt, von der sie nicht viel haben, da die geplanten Änderungen bereits ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Da das Jahr 2021 zu Ende geht, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, deren Verjährungsfrist am Ende des Jahres abläuft. In den Fällen, in denen die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2021 abläuft, empfehlen wir, so bald wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Ablauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen. Die Geltendmachung dieser Ansprüche wird nach Ablauf der oben genannten Verjährungsfrist unwirksam, wenn nichts unternommen wird. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann sich der Schuldner nämlich der Befriedigung der Forderung entziehen.
Der Direktor des Nationalen Steuerinformations (KIS) hat in einer individuellen Auskunft vom 26. Juni 2021 den Standpunkt des Steuerpflichtigen bestätigt, die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Vergütung des Geschäftsführers einer Gesellschaft, der gleichzeitig ihr Gesellschafter ist, im Rahmen eines mit ihm abgeschlossenen Werkvertrags als steuerlich abzugsfähige Kosten zu behandeln.