Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist eine Möglichkeit, die nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Diese sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann unter anderem dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber seine grundlegenden Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer grob verletzt. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Formelle Voraussetzungen
Die Erklärung des Arbeitnehmers, den Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung enthalten. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er von den Umständen, die die Kündigung rechtfertigen, Kenntnis erlangt hat.
Im Falle einer fortgesetzten Handlung wird die Frist für die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ab dem letzten der Ereignisse berechnet, die das Verhalten darstellen.
Was ist eine schwerwiegende Verletzung der Hauptpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer?
Ein typisches Beispiel für eine Verletzung der Hauptleistungspflicht ist die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts. Dies ist jedoch nicht der einzige mögliche Grund, sondern es ist zu beachten, dass es sich in diesem Fall um Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitgebers handelt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gekennzeichnet sind.
Die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers sind im Arbeitsgesetzbuch aufgeführt. Danach ist der Arbeitgeber unter anderem verpflichtet:
- den Lohn rechtzeitig und korrekt zu zahlen;
- die Würde und andere persönliche Güter des Arbeitnehmers zu achten;
- Diskriminierung am Arbeitsplatz und Mobbing zu bekämpfen;
- objektive und gerechte Kriterien für die Beurteilung der Arbeitnehmer anzuwenden und
- zur Gestaltung der sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz beizutragen.
Bewertung von Verletzungen der Hauptpflichten im Lichte der Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann nicht nur Mobbing einen gerechtfertigten Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer in dem oben beschriebenen Verfahren darstellen, sondern auch vorsätzliche Verletzungen der Würde oder anderer persönlicher Güter des Arbeitnehmers durch Vorgesetzte können einen gerechtfertigten Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Verschulden des Arbeitgebers darstellen.
Was ist die Würde des Arbeitnehmers?
Die Würde des Arbeitnehmers umfasst das Gefühl des eigenen Wertes, das auf dem Urteil eines guten Experten und gewissenhaften Arbeiters sowie auf der Anerkennung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und des Beitrags des Arbeitnehmers durch seine Vorgesetzten beruht.
Die Würde des Arbeitnehmers kann unter anderem durch verbale oder körperliche Angriffe, beleidigende Bewertungen seiner Qualifikationen, unrichtige Beurteilungen, ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen oder die Weitergabe von Daten ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers verletzt werden.
Höhe der Entschädigung für den Arbeitnehmer
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Hauptpflichten durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Arbeitsentgelts für die Dauer der Kündigungsfrist. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Gehalts für die Laufzeit des Vertrags, jedoch nicht mehr als für die Kündigungsfrist.
Kann sich der Arbeitgeber wehren?
Ja, denn bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, über die das Arbeitsgericht entscheidet.
Schlussfolgerungen
Arbeitgeber sollten berücksichtigen, dass Arbeitnehmer bei bestimmten Verstößen das Recht haben, den Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber gewissermaßen von einem Tag auf den anderen einen wichtigen Mitarbeiter verlieren kann, der gleichzeitig eine angemessene Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen kann.
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber:
- geeignete Verfahren einführen, wie z. B. eine Anti-Mobbing- und Anti-Diskriminierungspolitik;
- ein positives Arbeitsumfeld schaffen;
- auf besorgniserregende Signale reagieren und
- Schulungen für Management und Beschäftigte anbieten.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Mobbing im Allgemeinen zwar schwer zu beweisen ist, da die Merkmale der Beharrlichkeit und der Dauerhaftigkeit nachgewiesen werden müssen, dass aber auch die Verletzung des persönlichen Eigentums des Arbeitnehmers schwerwiegende und negative Folgen für den Arbeitgeber haben kann.
Bei Fragen oder Unklarheiten in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor:
Maria Aleksiejak, Referendarin (PL)