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Inhalt

Neue e-Rechnung – strukturierte Rechnung und das Nationale e-Rechnungssystem

Die Beratungen des Finanzministeriums über den Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Waren- und Dienstleistungssteuer zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sind beendet. Polen wird sich den Ländern wie Spanien, Portugal oder Italien anschließen, die diese Innovation bereits eingeführt haben. Es bedeutet nicht nur Erleichterungen für Unternehmer, sondern auch eine größere Kontrolle über ihre Transaktionen.

Neue E-Rechnung – Annahmen

Das Finanzministerium plant weitere Änderungen im Rahmen der Ausstellung von Rechnungen durch Umsatzsteuerzahler. Nach den derzeitigen Vorschriften ist es möglich, eine Papierrechnung und eine E-Rechnung, meist im PDF-Format, auszustellen, die per E-Mail an den Auftragnehmer gesendet werden kann. Die geplante elektronische Rechnung soll eine spezielle Form der elektronischen Rechnung sein, eine so genannte strukturierte Rechnung, d.h. sie wird über das National e-Rechnung-System ausgestellt.

Das nationale e-Rechnung-System

Das National e-Rechnung-System soll eine IT-Plattform sein, die es dem Steuerzahler ermöglicht, Rechnungen in standardisierter Form auszustellen, zu versenden und zu empfangen. Davon profitieren nicht nur die Steuerzahler, sondern auch das Finanzministerium, das die Daten aus strukturierten Rechnungen kontrollieren und analysieren kann. Dadurch wird die Ausstellung von Dokumenten rationalisiert, aber gleichzeitig wird die Kontrolle über die durch die Unternehmer geführten Transaktionen erhöht.

Vorteile für Steuerzahler durch strukturierte Rechnungen

Das Finanzministerium hat angekündigt, dass die Nutzung von E-Rechnungen zunächst freiwillig sein wird. Der Steuerzahler, der sich für die Ausstellung von strukturierten Rechnungen entscheidet, kann mit folgenden Erleichterungen rechnen:

  • Befreiung von der Pflicht zur Aufbewahrung und Archivierung von Rechnungen;
  • Einführung eines einheitlichen Formats für E-Rechnungen;
  • Gewissheit, dass der Käufer die Rechnung erhalten wird.

Gleichzeitig wird ein Vorteil, der die Nutzung des Nationalen Systems der elektronischen Rechnungen fördert, die Verkürzung der Wartezeit für die Rückerstattung der überschüssigen Vorsteuer von 60 auf 40 Tage sein. Dies ist zweifellos ein vorteilhafter Bonus für den Steuerzahler, der durch die Wahl der strukturierten Rechnungen in der Lage ist, die fällige Erstattung schneller zu erhalten. Es wird jedoch nicht einfach sein.

Kürzere Mehrwertsteuer-Rückerstattungsfrist

Laut der Begründung des Entwurfs der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wird es für die Erstattung innerhalb von 40 Tagen notwendig sein, alle folgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • Ausstellung von nur strukturierten Rechnungen unter Verwendung des Nationalen Systems der elektronischen Rechnungen in der Abrechnungsperiode, in der der Steuerzahler eine Rückerstattung zu Vorzugsbedingungen erhalten möchte;
  • Registrierung als aktiver Umsatzsteuerzahler und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen für jeden Abrechnungszeitraum für 12 Monate vor dem Abrechnungszeitraum, in dem der Steuerzahler eine Erstattung erhalten möchte, innerhalb von 40 Tagen;
  • mit einem Verrechnungskonto oder einem registrierten Konto bei einer Spar- und Kreditgenossenschaft in dem Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitraum, in dem der Vorsteuerüberschuss ausgewiesen wird;
  • der Betrag der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer, der in der zurückzusendenden Erklärung angegeben ist, übersteigt nicht 3000 PLN.

Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt wird, wird die Rückerstattung der Mehrwertsteuer innerhalb von 40 Tagen verweigert. Erfordert die Rechtmäßigkeit der Erklärung zu Vorzugsbedingungen eine zusätzliche Prüfung, ist der Leiter des Finanzamtes berechtigt, die Frist für die Erklärung bis zum Abschluss der Prüfung der Abrechnung des Steuerpflichtigen zu verlängern.

Datum des Inkrafttretens der E-Rechnung-Vorschriften

Das Finanzministerium geht davon aus, dass die Regelungen zu den strukturierten Rechnungen am 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden. Wie bereits erwähnt, wird die Verwendung von E-Rechnungen zunächst freiwillig sein, aber letztendlich, nach einer Übergangszeit, wahrscheinlich schon im Jahr 2023 verpflichtend werden.

Wer von strukturierten Rechnungen profitieren wird

Jeder Steuerpflichtige sollte schon jetzt analysieren, ob es für ihn in der Übergangszeit vorteilhaft ist, die neue Lösung zu nutzen. Um den Gewinn aus der Ausstellung neuer E-Rechnungen zu maximieren, lohnt es sich, die aktuellen internen Abläufe zu überprüfen und an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Dadurch ist eine frühere Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich. Unternehmer, die ihr Unternehmen auf die anstehenden Änderungen einstellen, können die positiven Auswirkungen der geplanten Novelle spüren.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
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