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Inhalt

Berechnung des Urlaubsanspruchs abhängig von der Berufserfahrungund Änderungen bei der Berechnung von Überstunden nach dem Urteil des EuGH

Das Recht auf Ruhezeit ist eines der Grundrechte der Arbeitnehmer. Die Berechnung der einem Arbeitnehmer zustehenden freien Tage und die korrekte Berechnung der von einem Arbeitnehmer geleisteten Überstunden kann in Situationen, die von der Norm abweichen – z. B. bei jungen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern, die in Teilzeit arbeiten – manchmal Schwierigkeiten bereiten.

Recht auf Urlaub

Gemäß Artikel 152 des polnischen Arbeitsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen, ununterbrochenen und bezahlten Urlaub. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub in Höhe von:

  • 20 Tage, wenn die Berufserfahrung weniger als 10 Jahre beträgt;
  • 26 Tage bei einer Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren.

Dabei ist zu bedenken, dass das polnische Arbeitsgesetzbuch davon ausgeht, dass ein Arbeitnehmer an Tagen Urlaub erhält, die seine Arbeitstage sind, wobei ein Urlaubstag 8 Stunden Arbeit bedeutet. Es ist nicht möglich, auf den Urlaub zu verzichten, auch nicht gegen Zahlung eines finanziellen Gegenwerts.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer, der in dem Kalenderjahr, in dem er seine Arbeit aufnimmt, zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt, am Ende jedes Arbeitsmonats einen Anspruch auf Urlaub in Höhe von 1/12 des Urlaubs erwirbt, der ihm nach einem Jahr Arbeit zusteht. Der Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch auf weiteren Urlaub in jedem folgenden Kalenderjahr.

Dauer des Urlaubs für Studenten und Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Höhe des Urlaubs anteilig zur Arbeitszeit bestimmt, wobei der Teil-Tag auf einen vollen Tag aufgerundet wird.

Der Gesetzgeber hat auch die Möglichkeit akzeptiert, die Zeit der Ausbildung als Dienstzeit anzurechnen, vorausgesetzt, dass die Dienstzeit für den Abschluss der:

  • Berufsgrundschule oder andere gleichwertige Berufsschule – die im Lehrplan vorgesehene Ausbildungsdauer, jedoch nicht mehr als 3 Jahre;
  • Berufsschule der Sekundarstufe – die im Lehrplan vorgesehene Ausbildungsdauer, jedoch nicht mehr als 5 Jahre;
  • Mittlere Berufsschule für Absolventen der grundlegenden (gleichwertigen) Berufsschulen – 5 Jahre;
  • allgemeinbildende Sekundarschule – 4 Jahre;
  • postsekundäre Schule – 6 Jahre;
  • höhere Schule – 8 Jahre abgerechnet wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass die oben genannten Zeiträume nicht zusammengerechnet werden (z. B. zählt der Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule zusammen mit einer Hochschulausbildung nicht als 12 Jahre Berufserfahrung für den Arbeitnehmer). Eine analoge Situation gilt auch für einen Arbeitnehmer, der eine Ausbildung absolviert, während er arbeitet – in dieser Situation ist der Arbeitnehmer berechtigt, die günstigere Variante der Arbeitszeitberechnung zu wählen (z. B. Anrechnung von 8 Jahren Berufserfahrung, während er im Laufe eines dreijährigen Bachelor-Studiums arbeitet).

Berechnung von Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten

Die Frage der korrekten Berechnung von Überstunden für Teilzeitbeschäftigte und folglich die Berechnung ihrer Vergütung war angesichts der unklaren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu diesem Thema lange Zeit umstritten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen C-660/20, Rechtssache Lufthansa CityLine) hat in dieser Frage wesentliche Änderungen gebracht.

Der Gerichtshof entschied, dass ein Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten nicht erst dann Überstunden zahlen darf, wenn sie die Stunden für Vollzeitarbeit geleistet haben. Dem Urteil zufolge sollten Teilzeitbeschäftigte unabhängig von den Bestimmungen in ihrem Arbeitsvertrag bereits nach Überschreitung ihrer Arbeitszeit, d. h. beispielsweise bereits nach vier Stunden, eine Überstundenvergütung erhalten.

In der Praxis sind die Regeln für die Berechnung von Überstunden für Teilzeitbeschäftigte nun klarer geworden. Die Arbeitgeber sollten die Tatsache berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet, und die Überstunden im Verhältnis zu der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitstelle berechnen. Mit anderen Worten: Die Überstunden sollten im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zu der Zeit, die auf die Vollzeitstelle entfällt, berechnet werden. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass dieses Urteil den Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, vor Gericht Ansprüche auf unbezahlte Überstunden aus den letzten drei Jahren geltend zu machen.

Zusammenfassung

In Anbetracht der besonderen Situation von Arbeitnehmern, Studenten und Teilzeitbeschäftigten sollten die Arbeitgeber die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs für die übrigen Arbeitnehmer mit besonderer Sorgfalt anwenden. Das Urteil des EuGH vom 19. Oktober 2023 brachte bedeutende Änderungen der Überstundenvergütungsregeln für Teilzeitbeschäftigte. Das Urteil des EuGH ändert zwar nicht das Gesetz, prägt aber die Praxis in diesem Bereich, was für die Arbeitgeber bedeutet, dass sie ihre Verfahren anpassen müssen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützt Sie gerne dabei, sicherzustellen, dass die von Ihrer Organisation ergriffenen Maßnahmen mit dem geltenden Arbeitsrecht in Einklang stehen!

Autor:
Zofia Kwiatkowska, Rechtsanwaltsassistentin

+49 30 88 03 59 0
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