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Inhalt

Aktualisierung der Annahmen für e-Rechnungen

Es wird weiter an der Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Rechnungen im Rechtsverkehr gearbeitet. Über die laufenden Konsultationen in diesem Bereich haben wir bereits in unserem Blogbeitrag „Neue elektronische Rechnungen – strukturierte Rechnungen und das nationale elektronische Rechnungssystem“ berichtet. Elektronische Rechnungen werden dazu dienen, das Steuersystem weiter zu verschärfen und Steuerbetrug zu verhindern.

E-Rechnung nicht in diesem Jahr

Der ursprüngliche Gesetzentwurf ging davon aus, dass die elektronische Rechnung, die eine strukturierte Rechnung ist, als eine der zulässigen Formen der Dokumentation von Transaktionen neben Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen im PDF-Format ab dem 1. Oktober 2021 von den Steuerpflichtigen freiwillig verwendet werden kann. Der neue Gesetzentwurf geht davon aus, dass die neuen Bestimmungen erst am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung erschien ein Entwurf für eine Verordnung des Ministers für Finanzen, Fonds und Regionalpolitik über die Nutzung des nationalen Systems elektronischer Rechnungen, in dem die Arten von Rechten zur Nutzung des nationalen Systems elektronischer Rechnungen, die Art und Weise der Erteilung und des Empfangs dieser Rechte, die Art und Weise der Authentifizierung von Unternehmen, die das System nutzen, oder die Daten einer strukturierten Rechnung festgelegt werden.

Änderungen nach Rücksprache mit Unternehmern

Der neue Gesetzentwurf ändert die Definition einer strukturierten Rechnung. Eine strukturierte Rechnung wird nicht als eine Art von elektronischer Rechnung betrachtet und die Bestimmungen für elektronische Rechnungen gelten für sie nicht. Nach der Definition im neuen Gesetzentwurf ist eine strukturierte Rechnung eine vom nationalen elektronischen Rechnungssystem ausgestellte Rechnung mit einer zugewiesenen Nummer, die die Rechnung im System identifiziert. Die Frage des Datums der Ausstellung und des Eingangs einer strukturierten Rechnung wurde ebenfalls geklärt. Dem Entwurf zufolge ist das Ausstellungsdatum der strukturierten Rechnung das Datum, an dem sie an das nationale System für elektronische Rechnungen gesendet wurde, und das Datum ihres Eingangs beim Käufer ist das Datum, an dem die Nummer zur Identifizierung der Rechnung vom nationalen System für elektronische Rechnungen zugewiesen wurde, es sei denn, der Käufer stimmt dem Empfang strukturierter Rechnungen nicht zu. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln.

Es lohnt sich schon jetzt, die Änderungen aufmerksam zu betrachten

Obwohl die elektronische Rechnungsstellung zunächst freiwillig sein soll, plant das Finanzministerium, dass sie ab 2023 zu einer obligatorischen Methode für die Meldung von Transaktionen wird. Die Steuerpflichtigen sollten bereits berücksichtigen, dass zusätzliche Kosten für die Anpassung ihrer Systeme zur Ausstellung von Rechnungen oder für andere Verwaltungsaufgaben anfallen werden.

Arbeitsstruktur der elektronischen Rechnung

Das Finanzministerium hat eine Arbeitsversion der logischen Struktur der elektronischen Rechnung veröffentlicht, damit sich die IT-Systeme an die geplanten Änderungen anpassen können, sowie eine Dokumentation der Struktur in englischer Sprache als Begleitmaterial. Die Dokumente können auf der Website des Finanzministeriums unter dem Link https://www.gov.pl/web/kas/krajowy-system-e-faktur abgerufen werden.

Das System der elektronischen Rechnungen kann nicht nur für inländische Steuerzahler, sondern auch für ausländische Unternehmen eine revolutionäre Veränderung darstellen. Wenn Sie Unterstützung beim Thema elektronische Rechnungen oder bei der Anpassung Ihrer IT-Systeme an die Anforderungen der neuen Regelungen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Steuerabteilung unserer Kanzlei zu wenden.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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