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Inhalt

Rechte der Eltern in der Work-Life-Balance-Richtlinie

Wie wir bereits mehrfach in unserem Blog erwähnt haben, steht der Jahresbeginn 2023 im Zeichen einer echten Revolution im Arbeitsrecht, unter anderem durch die Einführung der Möglichkeit des Homeoffice in das Arbeitsgesetzbuch und die Verpflichtung Polens als Mitgliedstaat der Europäischen Union, die sogenannte Work-Life-Balance-Richtlinie umzusetzen, der wir einen unserer letzten Blogeinträge gewidmet haben. Diesmal analysieren wir, welche Änderungen für Arbeitnehmer-Eltern und die sie beschäftigenden Arbeitgeber durch die Novelle eingeführt werden, die bereits am 26. April 2023 in Kraft treten wird.

Dokumentation der Fernarbeit – nicht so offensichtlich, wie es klingt

Es ist nur noch ein Tag bis zum Inkrafttreten der Vorschriften zur Fernarbeit. Das geänderte Arbeitsgesetzbuch hebt die bisherige Möglichkeit der Fernarbeit im Rahmen des so genannten COVID-19-Gesetzes auf, was bedeutet, dass Arbeitgeber ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften – also bereits ab dem 7. April – eine angemessene Fernarbeitsdokumentation in ihrem Unternehmen einführen sollten.

Was ändert die Work-Life-Balance-Richtlinie für die Parteien des Arbeitsverhältnisses?

Das Jahr 2023 ist eine Zeit grundlegender Veränderungen im polnischen Arbeitsrecht, die wir in unserem Blog systematisch analysieren und kommentieren. Am 23. März 2023 unterzeichnete der Präsident ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom 20. Juni 2019 über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuer und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, die gemeinhin als „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ bezeichnet wird. Die geänderte Gesetzgebung wird innerhalb des nächsten Monats in Kraft treten.

Die Möglichkeit der Ausführung von Homeoffice im Ausland im Lichte der Änderungen des polnischen Arbeitsgesetzes

Die bereits in unserem Blog beschriebene Änderung des Arbeitsgesetzbuchs hat eine äußerst wichtige Form der Arbeitsleistung eingeführt, die vor allem während der COVID-19-Pandemie beliebt war, nämlich das Homeoffice. Der Hauptvorteil des Homeoffice ist die Möglichkeit, außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu arbeiten, von praktisch jedem Ort der Welt aus, wo der Arbeitnehmer seine Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen kann. Aber ist es möglich, für einen polnischen Arbeitgeber im Rahmen des Homeoffices zu arbeiten, während man sich im Ausland aufhält?

Änderung des Absatzgesetzes

Auf seiner Sitzung am 9. März 2023 hat das Parlament der Republik Polen die seit langem erwartete Änderung des Gesetzes vom 20. Mai 2016 über Investitionen in Windkraftanlagen verabschiedet (GBl. 2021, Pos. 724; im Folgenden: Abstandsgesetz, Gesetz H10). Am 14. März 2023 wurde das oben genannte Gesetz vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Die Arbeiten an der Novelle liefen seit Anfang 2020 und wir haben Sie in einer Reihe von Artikeln über den Fortschritt der Arbeiten informiert (u.a. Entwurf zur Änderung des Gesetzes 10H von der Regierung gebilligt, Die Arbeiten an der Novellierung des Abstandsgesetzes sind im Gange, Novellierung des Abstandsgesetzes als Chance für grüne Energie ). In diesem Artikel diskutieren wir die endgültige Form der angekommenen Änderungen.

Änderungen im Arbeitsrecht gehen weiter – wann kann Homeoffice verweigert werden?

Wie wir bereits in früheren Beiträgen erwähnt haben, steht der Jahresbeginn 2023 im Zeichen einer der größten Änderungen des Arbeitsrechts seit mehreren Jahren. Äußerst interessant für alle Subjekte des Arbeitsverhältnisses ist die durch die Änderung des Arbeitsgesetzes eingeführte Möglichkeit des Homeoffice, in deren Zusammenhang sich eine Reihe praktischer Fragen stellen, wie z.B. – unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Arbeit aus dem Homeoffice verweigern, die wir im folgenden Artikel beantworten.

Umsatzsteuerliche Registrierung mit Rückwirkung – Kurzanalyse des NSA-Urteils

Nach dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) vom 15. November 2022 (Az. I FSK 95/19) führt die Angabe des Datums, an dem die steuerpflichtige Tätigkeit in der Vergangenheit aufgenommen wurde, nicht zu einer rückwirkenden Pflicht zur Registrierung für Umsatzsteuerzwecke in Polen und begründet keine Pflicht zur Korrektur von Abrechnungen im Zusammenhang mit Umsätzen, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet wurden.

Unschuldig erscheinendes Mobbing mit weißen Handschuhen

Anschreien, kritische Bemerkungen und Blicke, Beschimpfungen im Kollegenkreis – das sind in der Regel die häufigsten Erscheinungsformen von Mobbing, die nicht nur die Aufmerksamkeit der Zeugen dieser Situationen auf sich ziehen, sondern vor allem die der von diesem Verhalten betroffenen Person. Mobbing zeigt sich nicht immer so nachdrücklich – wie kann man in einer solchen Situation beweisen, dass etwas Unrechtes geschieht?

Steuervergünstigungen für Kommanditgesellschaften – Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Polen

Das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) hat in seinem Urteil vom 6. Juli 2021, II FSK 101/21, die Möglichkeit anerkannt, die im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland (DBA) enthaltenen Steuervergünstigungen auf Kommanditgesellschaften anzuwenden.

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