Seit 01.01.2020 sind die Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet, die Zahlungen an die in der sog. Weißen Liste angegebene Bankverbindung zu überweisen, soweit der Rechnungsbetrag 15.000 PLN brutto überschreitet.
Am 01.01.2020 traten europäische Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (sog. Quick Fixes) in Kraft. Die neuen Vorschriften betreffen folgende Bereiche:
- Neue Anforderung bzgl. der umsatzsteuerlichen EU-Registrierung bei der Vornahme der innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Neue Dokumentationspflichten zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Call-off-Stock-Lager (Abruflager)
- Reihengeschäfte
Das Verfahren für die Erstattung der Quellensteuer in Polen – muss das wirklich so schwierig und kompliziert sein? Nicht unbedingt. Wir erklären dieses Thema in unserer nächsten Infografik . Wir hoffen, dass dies für Sie hilfreich sein wird. Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Das Verfahren zur Einholung eines Gutachtens über die Steuerbefreiung der Quellensteuer in Polen ist eine sehr wichtige und komplizierte Angelegenheit. Wir erklären dieses Problem kurz in unserer nächsten Infografik . Sollten Sie dazu Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Ist die erforderliche Sorgfalt im Zusammenhang mit der Quellensteuer in Polen erinnernswert? Wir haben eine weitere Infografik erstellt, in der wir dieses komplizierte Problem erklären. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.
Quellensteuer in Polen – wie werden die allgemeinen Regeln seit dem 01.07.2020 aussehen? Dieses wichtige Thema erklären wir in unserer Infografik aus der Quellensteuer-Serie. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.