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Inhalt

Überstunden für Teilzeitarbeiter: Schluss mit ungleicher Behandlung?

Teilzeitarbeiter sind Arbeitnehmer, die weniger Stunden als Vollzeitarbeiter arbeiten, also weniger als die standardmäßigen 160 Stunden im Monat.

Überstunden für Teilzeitarbeiter beziehen sich auf zusätzliche Arbeitsstunden, die über die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen, aber nicht die volle Stundenzahl erreichen. Ein Beispiel könnte ein Teilzeitmitarbeiter sein, der in Überstunden länger arbeitet, als im Vertrag festgehalten ist, aber nicht die volle Arbeitszeit erreicht.

Wann haben Teilzeitarbeiter Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Teilzeitarbeiter haben Anspruch auf Überstundenzuschläge, wenn der Arbeitsvertrag entsprechende Bestimmungen vorsieht.

Dies wird im Art. 151 §5 des poln. Arbeitsgesetzbuchs festgelegt, der sagt, dass die Vertragsparteien die Anzahl der Überstunden festlegen sollten, die einen Arbeitnehmer zum Erhalt von Überstundenzuschlägen berechtigen. Wenn der Vertrag eine solche Bestimmung nicht enthält, haben Teilzeitarbeiter gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Anspruch auf Überstundenzuschläge auf denselben Bedingungen wie Vollzeitarbeiter. Das bedeutet, dass Teilzeitarbeiter Anspruch auf Überstundenzuschläge erst nach Überschreiten der im Vollzeitarbeitsvertrag festgelegten Stundenanzahl haben.

In der Praxis müssen Teilzeitarbeiter also dieselbe Anzahl von Stunden wie Vollzeitarbeiter arbeiten, um Anspruch auf Überstundenzuschläge zu haben.

Ist die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene Lösung gerecht?

Am 19. Oktober 2023 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-660/20, dass ein solches Prinzip für Teilzeitarbeiter weniger vorteilhaft ist.

Der Gerichtshof der Europäischen Union betonte, dass Überstunden für Teilzeitarbeiter nicht unfair im Vergleich zu Vollzeitarbeitern geregelt werden dürfen. Ein Beispiel ist die Vermeidung übermäßiger Unterschiede bei den Stundenhürden für Überstunden zwischen diesen beiden Gruppen von Arbeitnehmern.

Die Festlegung identischer Stundenhürden für Überstundenzuschläge sowohl für Vollzeitarbeiter als auch für Teilzeitarbeiter stellt einen Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung dar. Nach Ansicht des Gerichtshofs führen solche Regelungen zu nachteiligen Folgen für Teilzeitarbeiter, da sie deutlich länger arbeiten müssen, um sich für zusätzliche Vergütung für Überstunden zu qualifizieren, was unfair und nicht im Einklang mit den Vorschriften zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern ist.

Was müssen Arbeitgeber also tun?

Der Arbeitsvertrag ist ein Schlüsseldokument, das die Regeln für Überstunden für Teilzeitarbeiter regelt. Im Vertrag sollten Arbeitszeiten, Arbeitszeitausmaß und die Anzahl der Stunden festgelegt werden, die als Überstunden für jeden Arbeitnehmer gelten.

Es ist wichtig, verschiedene Stundenhürden für Überstundenzuschläge für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter einzuführen, um die Tatsache zu berücksichtigen, dass Teilzeitarbeiter weniger Stunden arbeiten als ihre Vollzeitkollegen.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union sollten polnische Unternehmen ihre Praktiken bei der Vergütung von Überstunden sorgfältig überprüfen und an die geltenden Vorschriften zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern anpassen, um mögliche rechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit der ungleichen Behandlung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Arbeitszeiten zu vermeiden.

Ein weiterer Beweis für die Bedeutung der Einhaltung des Gleichheitsprinzips

Lassen Sie uns darauf hinweisen, dass dieses Urteil erneut die Notwendigkeit der Einhaltung des Gleichheitsprinzips und der Sicherstellung fairer Behandlung von Arbeitnehmern unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus unterstreicht. Diese Fragen sind heute besonders wichtig und Gegenstand zahlreicher Diskussionen und rechtlicher Entscheidungen.

Die Bedeutung des Gleichheitsprinzips und die Vorteile für Unternehmen, die sich daran halten, werden auf einer bevorstehenden Konferenz, die von unserer Kanzlei veranstaltet wird, unter dem Titel „Mobbing, Diskriminierung und Work-Life-Balance – 3 Herausforderungen für Organisationen in der Praxis“, erörtert.

Ich lade Sie herzlich ein, am 23. November 2023 online teilzunehmen!

Das detaillierte Programm der Veranstaltung und organisatorische Informationen finden Sie auf der dedizierten Konferenzwebsite.

Autor:
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsreferendarin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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