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Inhalt

Richtlinie über ESG-Berichtspflichten – für wen gelten die neuen Pflichten?

Am 16. Dezember 2022 wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie führt eine Reihe weiterer Verpflichtungen für einzelne Unternehmen ein.

Was steht in der Richtlinie?

Die Bestimmungen der neu eingeführten Richtlinie erweitern die Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung (eine Erweiterung des Akronyms – Ennvironmental, Social, Governance – was so viel bedeutet wie Umwelt, Soziales und Governance“, da dies die Kriterien für den zu erstellenden Bericht sind). Ab dem 1. Januar 2025 umfasst die Berichtspflicht zusätzlich unter anderem Informationen darüber:

  • wie das Unternehmen mit Klimarisiken umgeht;
  • den Plan und die Strategie für die ergriffenen Maßnahmen, wobei auch eine Beschreibung ihrer potenziellen Chancen und Risiken anzugeben ist;
  • die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Ziele messen wird und wie es seine Maßnahmen erreichen wird;

und wird nicht mehr nur für börsennotierte Unternehmen gelten, die die einzelnen in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Kriterien erfüllen.

Erfassungsbereich der ESG-Berichterstattung

Der europäische Gesetzgeber hat drei Gruppen von Unternehmern benannt, die schrittweise in den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen aufgenommen werden sollen:

1) Große Unternehmen – die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2024 gilt ab dem 1. Januar 2025 für Unternehmen, die an geregelten Märkten in der EU notiert und nicht börsennotiert sind, wenn sie 2 der folgenden 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR;
  • ein jährlicher Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR;
  • die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres beträgt mindestens 250.

Andere große Unternehmen, die 2 der 3 oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2026 einen Bericht für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellen.

2) Kleine und mittlere Unternehmen – die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2026 gilt ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind, wenn sie 2 der folgenden 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von mehr als 350 T€;
  • ein jährlicher Nettoumsatz von mehr als 700 Tausend Euro;
  • die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres beträgt mindestens 10.

3) Konzerne – die Meldepflicht für das Geschäftsjahr 2028 gilt ab dem 1. Januar 2029 für Konzerne, die an geregelten Märkten in der EU notiert und nicht börsennotiert sind, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • ein Nettoumsatz in der EU der gesamten Gruppe in den letzten beiden Geschäftsjahren von mehr als 150 Mio. €;
  • mindestens eine Tochtergesellschaft unterliegt den ESG-Berichtspflichten oder mindestens eine Niederlassung des Unternehmens in der EU hat einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Zusammenfassung

Die ESG-Berichterstattungsrichtlinie bietet einen Rahmen für Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute, der ihnen helfen soll, Nachhaltigkeitserwägungen in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren. Sie führt außerdem zusätzliche Berichterstattungsanforderungen und -standards ein, die eine Bewertung und einen Vergleich der nachhaltigen Praktiken verschiedener Unternehmen ermöglichen. Die Einführung der ESG-Prinzipien zielt darauf ab, nachhaltigere und sozial verantwortliche Praktiken in der Wirtschaft und bei Investitionen zu fördern.

Um mehr über die Einzelheiten der den Unternehmen auferlegten Verpflichtungen zu erfahren, laden wir Sie herzlich zu einem von unserer Kanzlei am 20. Dezember 2023 organisierten Webinar über die ESG-Richtlinie ein.

Das Webinar ist kostenlos, Anmeldung>>

Autor:
Mateusz Turowski, Referendar (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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