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Inhalt

Staffing – was ist das und welche Folgen könnte es haben?

In letzter Zeit haben wir uns im #TaxAndLawTelegram intensiv mit Themen befasst, die im Zusammenhang mit den Änderungen des Arbeitsrechts 2023 stehen. Außerdem erweitern wir die Nachrichten und stellen Aspekte des Phänomens der Diskriminierung und des Mobbings am Arbeitsplatz vor, da diese Phänomene die Atmosphäre unter den Arbeitnehmern negativ beeinflussen und zu einer erhöhten Ineffizienz am Arbeitsplatz beitragen können, was dem Arbeitgeber ungerechtfertigte Verluste bescheren kann. Im heutigen Artikel geht es um das Phänomen des Staffing und die Folgen, die es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann.

Was ist Staffing?

Weder im Arbeitsgesetzbuch noch in einem anderen auf dem Gebiet Polens geltenden Rechtsakt findet sich eine Legaldefinition des Begriffs „Staffing“, jedoch kann dieses Phänomen als eine Variante des Mobbings beschrieben werden, das wiederum im oben genannten Gesetz zum Arbeitsgesetzbuch in Artikel 943 § 2 definiert ist und Folgendes bedeutet:

  • Handlungen oder Verhaltensweisen, die einen Arbeitnehmer betreffen oder gegen einen Arbeitnehmer gerichtet sind;
  • die darin bestehen, dass ein Arbeitnehmer anhaltend und über einen längeren Zeitraum hinweg belästigt oder eingeschüchtert wird;
  • die dazu führen, dass er oder sie seine oder ihre berufliche Eignung gering schätzt;
  • eine Demütigung oder Verspottung des Arbeitnehmers verursacht oder bezweckt, ihn zu isolieren oder ihn aus dem Team der Kollegen auszuschließen.

Wenn wir versuchen würden, das Wesen des Phänomens des Staffing zu erklären, müsste man sagen, dass es sich um Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters oder einer Gruppe von Mitarbeitern handelt, die sich gegen ihren Vorgesetzten richten. Das Ziel dieses Verhaltens ist es, die Kündigung oder den Rücktritt des Vorgesetzten zu bewirken.

Was ist Staffing?

Man kann also sagen, dass Staffing eine Umkehrung der „typischen“ Mobbing-Beziehung ist, an die man zuerst denkt, wenn man von Mobbing hört. Beim Staffing sind die Rollen vertauscht, und es sind die Arbeitnehmer in niedrigeren Positionen am Arbeitsplatz, die Maßnahmen gegen den Vorgesetzten ergreifen, um ihn oder den Arbeitgeber von einer weiteren Zusammenarbeit abzuhalten. Ein solches Verhalten kann in bestimmten Situationen Folgendes umfassen:

  • die ständige und beharrliche Missachtung der Anweisungen des Vorgesetzten;
  • das Infragestellen der Kompetenz des Vorgesetzten bei anderen Mitarbeitern oder bei der Leitung des Arbeitsplatzes;
  • Abwälzung der Verantwortung des Mitarbeiters auf den Vorgesetzten in einer Situation, in der der Mitarbeiter einen offensichtlichen Fehler begangen hat;
  • Tratschen über den Vorgesetzten.

Die obige Aufzählung ist rein beispielhaft, und jedes Verhalten von Arbeitnehmern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ihren Vorgesetzten auf diese Weise belästigen, muss eingehend analysiert und behandelt werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Staffing?

Da Staffing eine Erscheinungsform von Mobbing ist, kann der unverantwortliche Arbeitnehmer mit einer Reihe von Maßnahmen belegt werden, die das Arbeitsgesetzbuch für Mobbinghandlungen vorsieht, unter anderem:

  • Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Verwarnung oder eines Verweises durch den Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer;
  • Kündigung des Arbeitsvertrags mit Kündigungsfrist wegen inakzeptablen Verhaltens des Arbeitnehmers;
  • fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags wegen groben Fehlverhaltens.

Darüber hinaus kann ein Vorgesetzter, dem ein Arbeitnehmer unterstellt ist, eine Zivilklage gegen den Arbeitnehmer wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einreichen, so dass der Arbeitnehmer unter anderem verpflichtet werden kann, seinem Vorgesetzten eine Entschädigung zu zahlen.

Zusammenfassung

Ein äußerst wichtiges Phänomen, das wir in den von uns veröffentlichten Artikeln hervorzuheben versuchen, ist die Stärkung des Rechtsbewusstseins sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern, damit beide Seiten des Arbeitsverhältnisses gemeinsam einen Arbeitsplatz schaffen können, der für alle Personen, die in beruflicher Funktion zusammenarbeiten, freundlich ist. Das Phänomen der Personalbesetzung ist zwar noch nicht so bekannt wie Mobbing, stellt aber eine weitere Bedrohung für das Arbeitsumfeld dar, auf die die Arbeitgeber achten müssen. Auch die Arbeitnehmer dürfen nicht vergessen, dass das Verhalten der Mitarbeiter nicht ohne Folgen bleibt und sie im Extremfall von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren können. Es lohnt sich daher, die Parteien des Arbeitsverhältnisses für ein angemessenes Rechtsbewusstsein zu sensibilisieren, um ein solches Verhalten zu verhindern.

Autor:
Mateusz Turowski, Referendar (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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