Am 1. Januar 2022 trat das geänderte Umsatzsteuergesetz in Kraft, mit dem unter anderem kürzere Fristen für die Umsatzsteuererstattung eingeführt wurden. Dies ist eine weitere Verbesserung für die Steuerzahler nach den als SLIM VAT und SLIM VAT 2 bekannten Änderungspaketen.
Kategorie: VAT und Mehrwertsteuer
Verbindliche Herkunftsauskunft, so genannte WIP, bestätigt den Unternehmern die Informationen über den Warenherkunft und unterstützt die einheitliche Auslegung der Herkunftsregeln. Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, die vom Direktor der Steuerverwaltungskammer in Warschau auf Antrag des Betroffenen erlassen wird.
Die so genannte EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Unternehmensidentifikationsnummer, die zur Kontaktaufnahme mit den Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union verwendet wird. Sie wird benötigt, wenn ein Händler Waren von außerhalb der EU verkaufen oder erwerben möchte. Sie muss vor der ersten geplanten Zollmaßnahme eingeholt werden. Worin besteht sie und vor allem, wie erhält man sie?
Die neue Umsatzsteuersatzmatrix, ein Katalog von Waren und Dienstleistungen, die von ermäßigten Umsatzsteuersatzes profitieren können, ist seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Es kommt jedoch vor, dass die Bestimmung des richtigen Umsatzsteuersatzes für eine Ware oder eine Dienstleistung nicht einfach ist. Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Steuerpflichtigen die Anwendung der Umsatzsteuersatzregeln zu erleichtern und ihnen einen angemessenen Schutz zu gewähren.
Die Weiße Liste ist eine Suchmaschine, die seit 2019 erfolgreich in Betrieb ist. Die Unkenntnis der Vorschriften über die Funktionsweise des Registers kann Sanktionen nach sich ziehen, so dass es sich lohnt, sich über die Funktionsweise dieses Registers zu informieren.
Am 1. Januar 2022 traten die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Umsatzsteuerabrechnungen in Polen haben können. Die Änderungen betreffen vor allem, die neue Methode der Rechnungsstellung, die Regeln für die Abrechnung von Korrekturrechnungen, Regeln für die Ausstellung von Primär- und Korrekturrechnungen.
Nach einem Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts ( WSA ) in Warschau können Fehler ausländischer Unternehmen im Inhalt eines Antrags auf Rückerstattung der in Polen erhobenen Mehrwertsteuer kein Grund für die Ablehnung einer Mehrwertsteuerrückerstattung sein. Die polnischen Vorschriften, die ausländischen Steuerpflichtigen aufgrund von Fehlern im Antrag, die in der falschen Angabe des Zeitraums für die beantragte Erstattung bestehen, das Recht auf eine Mehrwertsteuererstattung vorenthalten, verstoßen gegen die Richtlinie 2008/9/EG.
Am 1. Oktober dieses Jahres werden die meisten der im zweiten Teil des Mehrwertsteuervereinfachungspakets vorgesehenen Änderungen, die so genannte SLIM-VAT (S – simple, L – lokal, M – modern), in Kraft treten. Der Präsident hat das Gesetz bereits unterzeichnet. In diesem Blogbeitrag analysiere ich sechs der wichtigsten Änderungen, die demnächst in Kraft treten werden. Sie betreffen Reihengeschäfte, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und die Einfuhr von Dienstleistungen, den Ausgleich uneinbringlicher Forderungen, den Vorsteuerabzug, die freiwillige Immobilienumsatzsteuer, die Verlängerung der Frist für die Berichtigung von Einfuhren im vereinfachten Verfahren und den Mechanismus des Split-Payments.
Am 18. März 2021 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein für polnische Steuerzahler günstiges Urteil (C-895/19) zur Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (IGE). Ich habe Sie bereits im Blog vom April dieses Jahres über das Urteil informiert und zwar in dem Beitrag „Günstiges EuGH-Urteil zur Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren„, in dem ich das Wesentliche über den Streit zwischen einem Steuerzahler und dem Direktor der nationalen Steuerkammer (KIS) ausführlich analysiert habe. Nach der Veröffentlichung der Begründung des EuGH-Urteils im Mai 2021 begannen die Steuerpflichtigen massenhaft, eine Überzahlungserklärung zu beantragen, um diese rechtzeitig vor dem 9. Juni 2021 abzugeben, weil an diesem Tag die Frist für die Einreichung des Antrags zusammen mit den fälligen Überzahlungszinsen ablief. Es sei daran erinnert, dass der Ablauf dieser Frist jedoch nicht den Weg für die Rückforderung der auf die nicht rechtzeitig eingereichte IGE gezahlten Zinsen versperrt.
Es wird weiter an der Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes im Hinblick auf die Einführung von elektronischen Rechnungen im Rechtsverkehr gearbeitet. Über die laufenden Konsultationen in diesem Bereich haben wir bereits in unserem Blogbeitrag „Neue elektronische Rechnungen – strukturierte Rechnungen und das nationale elektronische Rechnungssystem“ berichtet. Elektronische Rechnungen werden dazu dienen, das Steuersystem weiter zu verschärfen und Steuerbetrug zu verhindern.