TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

Inhalt

SLIM VAT 2 oder weitere Änderungen der Mehrwertsteuer verabschiedet

Am 1. Oktober dieses Jahres werden die meisten der im zweiten Teil des Mehrwertsteuervereinfachungspakets vorgesehenen Änderungen, die so genannte SLIM-VAT (S – simple, L – lokal, M – modern), in Kraft treten. Der Präsident hat das Gesetz bereits unterzeichnet. In diesem Blogbeitrag analysiere ich sechs der wichtigsten Änderungen, die demnächst in Kraft treten werden. Sie betreffen Reihengeschäfte, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und die Einfuhr von Dienstleistungen, den Ausgleich uneinbringlicher Forderungen, den Vorsteuerabzug, die freiwillige Immobilienumsatzsteuer, die Verlängerung der Frist für die Berichtigung von Einfuhren im vereinfachten Verfahren und den Mechanismus des Split-Payments.

Kettengeschäfte – Zuordnung einer mobilen Lieferung

Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften eingeführt, die die Regeln für die Zuordnung einer beweglichen Lieferung in einem Kettengeschäft klarstellen, wenn der Transport vom ersten oder letzten Unternehmen in der Kette organisiert wird.

Bisher sahen die Verordnungen Regeln für die Zuteilung einer mobilen Transaktion vor, wenn der Versand oder die Beförderung vom Käufer (der Zwischenhändler) organisiert wurde, der sie auch lieferte. Wurde der Transport vom ersten oder letzten Unternehmen organisiert, mussten die Lieferbedingungen jedes Mal analysiert werden.

In den neuen Verordnungen sind die Grundsätze der Zurechnung klar definiert. Es ist zu betonen, dass die neuen Verordnungen die bestehenden Vorschriften nicht ändern, sondern das bestätigen, was sich in der Praxis und in der Rechtsprechung bereits bewährt hat:

  • Wenn die Beförderung durch das erste Unternehmen in der Kette erfolgt, ist die mobile Lieferung die Lieferung durch es an das zweite Unternehmen in der Kette;
  • Wenn die Beförderung durch das letzte Unternehmen erfolgt, ist die mobile Lieferung die Lieferung an den letzten Abnehmer.

Aufhebung der Dreimonatsfrist für die Verbuchung der Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und die Einfuhr von Dienstleistungen

Die Bestimmung, die den Vorsteuerabzug in demselben Zeitraum, in dem die Ausgangssteuer ausgewiesen wurde, davon abhängig machte, dass die Ausgangsmehrwertsteuer innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Steuerschuld entstanden ist, ausgewiesen wird, wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Die Änderung stellt die Neutralität der Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichen Umsätzen und der Einfuhr von Dienstleistungen wieder her. Dies ist das Ergebnis eines EuGH-Urteils, das die polnischen Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht in Frage stellte. Ich möchte daran erinnern, dass Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren Zinsen für nicht fristgerecht angemeldete innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren gezahlt haben, immer noch die Möglichkeit haben, diese zurückzufordern, wie Aleksandra Philips in dem Artikel “ Sie können immer noch Zinsen für die verspätete Meldung von IGE zurückfordern “ schrieb. Er ist auch auf unserem Blog verfügbar.

Breiterer Anwendungsbereich für den Erlass uneinbringlicher Forderungen

Das Verfahren zur Berichtigung der Mehrwertsteuer auf unbezahlte Rechnungen, der so genannte Forderungsverzicht, hat sich erheblich geändert und wird in größerem Umfang Anwendung finden. Die Frist für die Inanspruchnahme dieser Erleichterung wurde auf 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, verlängert.

Auch die Anwendung des Verfahrens selbst wird einfacher sein, denn:

  • Die Bedingung, dass der Schuldner ein aktiver Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke sein muss und sich nicht in einem Umstrukturierungs-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren befindet, wurde aufgehoben;
  • Die Wirtschaftsbeteiligten müssen nicht mehr den Status ihres Schuldners prüfen, bevor sie einen Abzug vornehmen, und befürchten, dass sie die Steueranpassung nicht vornehmen können, bevor ihre Gegenpartei beispielsweise Konkurs anmeldet.

Es ist wichtig, dass der Gläubiger (das Unternehmen, das die Erleichterung in Anspruch nehmen möchte) weiterhin den Status eines aktiven Steuerpflichtigen haben muss. Obwohl die Aufhebung dieser Bedingung von der Wirtschaft gefordert wurde, wurde keine Entscheidung zur Einführung einer solchen Möglichkeit getroffen.

Darüber hinaus werden Bedingungen für die Inanspruchnahme der Erleichterung für uneinbringliche Forderungen festgelegt, wenn der Schuldner ein Verbraucher oder eine Person ist, die keine Mehrwertsteuer zahlt.

Die Unternehmer müssen nachweisen, dass sie ihre Forderungen geltend gemacht haben, z. B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, was sich in der Praxis für die Gläubiger als sehr mühsam erweisen kann. Ich möchte noch hinzufügen, dass ich einen separaten Beitrag mit einer Zusammenfassung und Tipps zur korrekten Anwendung des Forderungsverzichts nach den Änderungen in den Verordnungen plane.

Größere Flexibilität beim Vorsteuerabzug

Bisher konnte ein Steuerpflichtiger, der den Vorsteuerabzug nicht „regelmäßig“, d. h. zum Zeitpunkt des Entstehens des Vorsteuerabzugsrechts oder in einem der drei Monate nach Ablauf des Vorsteuerabzugsrechts, vorgenommen hat, die Steuer nur durch Berichtigung des Monats abziehen, in dem die Steuerschuld entstanden ist.

Ab Oktober können die Steuerpflichtigen wählen, ob sie den Monat, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist, oder einen der beiden folgenden Zeiträume anpassen wollen.

Weniger Formalität für die freiwillige Besteuerung des Verkaufs von Immobilien

Unternehmen, die auf die Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien verzichten wollen, können dies durch eine entsprechende Erklärung in der notariellen Urkunde tun. Bisher musste eine solche Erklärung vor dem Verkauf beim Finanzamt eingereicht werden.

Verlängerung der Frist für die Berichtigung von Einfuhren im vereinfachten Verfahren

Nach der derzeitigen Rechtslage verliert ein Steuerpflichtiger, der in einer Steuererklärung die Ausgangssteuer auf die Einfuhr von Gegenständen ausgewiesen hat, diese Steuer aber in der Erklärung ganz oder teilweise nicht ausgewiesen hat, das Recht, das vereinfachte Verfahren für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen. Die Steuer musste mit Zinsen an die zuständige Stelle gezahlt werden.

Nach den Änderungen verfügt der Steuerpflichtige über eine Frist von vier Monaten ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht, um die für die Einfuhr von Waren geschuldete Steuer ohne jegliche Folgen zu begleichen.

Änderungen des Split-Payment-Mechanismus

Das Gesetz sieht auch Änderungen bei der Verfügbarkeit von Guthaben auf dem so genannten Mehrwertsteuerkonto vor, darunter:

  • die Möglichkeit ihrer Freigabe, wenn die Steuerrückstände des Steuerpflichtigen verschoben oder in Raten gezahlt wurden;
  • Ermöglichung von Überweisungen zwischen MwSt.-Konten bei verschiedenen Banken eines Steuerpflichtigen;
  • Ab dem 1. Januar wird es außerdem möglich sein, die KRUS-Beiträge von einem Mehrwertsteuerkonto zu bezahlen.

Gleichzeitig wurde der Umfang der Waren, für die der Mechanismus des Split-Payments gelten soll, geändert. Bislang galt die Verpflichtung zur Anwendung des Split-Payments nur für Computer und andere automatische Datenverarbeitungsanlagen. Ab dem 1. Oktober wird dieser Geltungsbereich auch auf deren Teile und Zubehör erweitert.

Bewertung der Änderungen und… weitere geplante Änderungen

Obwohl das SLIM-VAT-2-Paket nicht frei von gewissen Ungenauigkeiten ist, verdeutlicht und „beseitigt“ es meines Erachtens die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und verschafft den Steuerzahlern vor allem durch die Verlängerung einiger Fristen eine Atempause.

Ich bin besorgt über die Konstruktion der Bedingungen für die Anwendung des Schuldenerlasses im Falle von Schuldnern, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Offen bleibt auch die Frage, warum ein Gläubiger, der kein aktiver Mehrwertsteuerzahler mehr ist, die Vorsteuer in dieser Hinsicht nicht berichtigen kann.

Das Wichtigste ist, dass dies nicht das Ende der Steueränderungen ist – der stellvertretende Minister Jan Sarnowski bleibt dran und hat bereits das Paket SLIM VAT 3 angekündigt, dessen Einzelheiten bald bekannt gegeben werden sollten. Darüber hinaus stehen den Steuerzahlern zum Jahreswechsel umfangreiche steuerliche Änderungen durch die so genannte Polnische Verordnung ( Polski Lad )bevor.

Kurz gesagt, der Herbst wird in Polen von Änderungen im Steuersystem geprägt sein, die vom Team von Steuerberatern auch in unserer Kanzlei verfolgt und analysiert werden. Ich empfehle Ihnen, unseren Blog im Auge zu behalten, in dem wir Zusammenfassungen und Konsequenzen von Steueränderungen vorstellen.

Autor:
Dominika Zbonik, LL.B., Rechtsanwältin (PL)/ Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
Zum Seitenanfang