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Inhalt

Verbindliche Steuersatzinformation (WIS) – Schutz des Steuerpflichtigen bei der Anwendung entsprechender Umsatzsteuersätze

Die neue Umsatzsteuersatzmatrix, ein Katalog von Waren und Dienstleistungen, die von ermäßigten Umsatzsteuersatzes profitieren können, ist seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Es kommt jedoch vor, dass die Bestimmung des richtigen Umsatzsteuersatzes für eine Ware oder eine Dienstleistung nicht einfach ist. Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Steuerpflichtigen die Anwendung der Umsatzsteuersatzregeln zu erleichtern und ihnen einen angemessenen Schutz zu gewähren.

Was ist WIS?

Die verbindliche Steuersatzinformation, abgekürzt WIS, ist eine Verwaltungsentscheidung des Direktors der Nationalen Steuerinformation (KIS), die auf der Grundlage eines vom Steuerpflichtigen eingereichten Antrags, der eine ausführliche Beschreibung des Inhalts einer bestimmten Ware oder Dienstleistung enthält, den korrekten Umsatzsteuersatz für diese Ware oder Dienstleistung festlegt.

Vorteile von WIS

Das WIS ist für alle Steuerbehörden gegenüber dem Steuerpflichtigen, das den Antrag gestellt und die Entscheidung über die Festsetzung des Steuersatzes erhalten hat, verbindlich. Da der Steuerpflichtige im Besitz des WIS ist, kann er nicht dafür bestraft werden, dass er den Steuersatz anwendet, der sich aus der erhaltenen Entscheidung ergibt.

Für die Steuerpflichtigen besteht ein zusätzlicher Vorteil des WIS darin, dass es im Falle einer früheren derartigen Entscheidung für einen anderen Steuerpflichtigen in einer ähnlichen Sachlage herangezogen werden kann.

Elemente des WIS

Die Entscheidung muss folgende Angaben enthalten:

  • eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, die in dem Antrag auf Erlass einer Entscheidung beschrieben wurden;
  • Klassifizierung der Waren nach ausgewählten Klassifikationen wie der Kombinierten Nomenklatur (CN), der Polnischen Klassifikation der Bauobjekte (PKOB) oder der Polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen (PKWiU);
  • den für die Ware oder Dienstleistung geltenden Umsatzsteuersatz.

Welche Daten sind für die Einreichung eines WIS-Antrags erforderlich?

Der Antrag wird auf dem staatlichen Formular WIS-W gestellt, das u. a. folgende Angaben enthalten muss:

  • Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen und Daten des Bevollmächtigten, falls ernannt;
  • eine Beschreibung der Ware oder Dienstleistung für die richtige Zuordnung;
  • die Angabe der Klassifikation, der die Ware oder Dienstleistung zuzuordnen ist;
  • eine Bestätigung über die Entrichtung einer Gebühr von 40 PLN für die Ausstellung der Entscheidung und einer Gebühr von 17 PLN als Stempelgebühr für die Vollmacht (wenn ein Bevollmächtigter in der Sache bestellt wurde).

Wie stellt man einen Antrag auf ein WIS?

Der Antrag kann eingereicht werden:

  • in elektronischer Form über das Portal;
  • auf dem traditionellen Postweg an die Adresse des Nationalen Steuerinformationsbüros in Bielsko-Biała;
  • persönlich beim Korrespondenzbüro dieses Amtes.

Fristen

Die Wartezeit für eine WIS-Entscheidung beträgt in der Regel 3 Monate ab dem Datum des Eingangs eines Antrags beim Nationalen Steuerinformation.

Diese Frist kann verlängert werden, wenn der Antrag unvollständig ist oder wenn für eine Entscheidung eingehende Prüfungen erforderlich sind.

WIS – warum lohnt es sich?

Die verbindliche Steuersatzinformation (WIS) ist zweifellos eine Entscheidung, die den Steuerzahlern Steuerschutz und die Gewissheit gibt, dass der richtige Umsatzsteuersatz auf die verkauften Waren oder Dienstleistungen angewendet wird.

Wenn Sie an der Beantragung eines WIS interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Umsatzsteuerabteilung unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, die Ihnen bei der Einholung der Entscheidung behilflich sein wird.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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