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Inhalt

EORI-Nummer, das Ticket für den Verkauf und den Erwerb von Waren von außerhalb der Europäischen Union

Die so genannte EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Unternehmensidentifikationsnummer, die zur Kontaktaufnahme mit den Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union verwendet wird. Sie wird benötigt, wenn ein Händler Waren von außerhalb der EU verkaufen oder erwerben möchte. Sie muss vor der ersten geplanten Zollmaßnahme eingeholt werden. Worin besteht sie und vor allem, wie erhält man sie?

Woraus besteht eine EORI-Nummer?

Bei Unternehmern aus Polen besteht die EORI-Nummer aus dem Präfix „PL“, der NIP-Nummer und fünf Nullen.

Wenn ein Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union seine erste Zolltransaktion in der Europäischen Union durchführen möchte und diese Transaktion auf dem Gebiet Polens stattfindet, besteht seine EORI-Nummer aus dem Präfix „PL“ und einer Folge von vierzehn Ziffern plus dem Buchstaben Z am Ende.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass ein Unternehmer in der gesamten Europäischen Union nur eine EORI-Nummer haben kann. Bevor Sie also eine Nummer beantragen, sollten Sie prüfen, ob sie bereits in der Vergangenheit vergeben wurde.

Die Gültigkeit einer EORI-Nummer kann auf der speziellen Website der Europäischen Kommission überprüft werden.

Privatpersonen, die Waren für den Eigenbedarf ein- und ausführen, benötigen keine EORI-Nummer.

Wie erhält man eine EORI-Nummer?

Der Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer ist elektronisch über die Plattform für elektronische Zoll- und Steuerdienste (PUESC) bei der Steuerverwaltungskammer in Poznań einzureichen.

Zu Beginn sollten Sie Ihr Konto auf der PUESC-Plattform registrieren und eine ID SISC (Tax and Customs Information System Identifier) beantragen. Nur eine volljährige natürliche Person kann ein Konto haben.

Sobald die ID SISC bei der natürlichen Person eingegangen ist, sollte das Konto der natürlichen Person mit dem Unternehmen verknüpft werden, das die EORI-Nummer erhalten soll. Wenn die natürliche Person nicht mit dem Unternehmen verbunden ist – d.h. nicht ist:

  • der Eigentümer des Unternehmens,
  • ein vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes,
  • oder einen kommerziellen Bevollmächtigten,

um sein/ihr Konto mit dem Unternehmen zu verknüpfen, sollte dem Antrag ein Scan der erteilten Vollmacht zusammen mit dem Nachweis der Zahlung der Stempelsteuer beigefügt werden.

Das Original der Vollmacht ist zusammen mit dem Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr zusätzlich per Post an die Adresse der Steuerverwaltungskammer in Poznań zu senden, oder, wenn die Vollmacht mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet wurde, kann sie an pelnomocnictwo@mf.gov.pl gesendet werden. Ohne die Vorlage der Originalvollmacht wird die Behörde das Verfahren zur Zuteilung der EORI-Nummer nicht einleiten.

Welche Daten sollten in der Bewerbung angegeben werden?

Die folgenden Daten sollten im Antrag auf Zuteilung einer EORI-Nummer angegeben werden:

  • die Art der Einrichtung und ihr Tätigkeitsbereich;
  • Steueridentifikationsnummer (NIP) und andere Identifikationsnummern;
  • Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit;
  • PKD-Code der Haupttätigkeit;
  • Name des Unternehmens und Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit;
  • eingetragener Sitz und Korrespondenzadresse;
  • einen Hinweis auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei falschen Angaben in der Bewerbung.

Soll die EORI-Nummer von einem ausländischen Unternehmer beantragt werden, so ist dem Antrag ein Auszug aus dem Wirtschaftsregister des Landes, in dem der Unternehmer niedergelassen ist, beizufügen, um das Recht zu bestätigen, einen Bevollmächtigten zu bestellen.

Regeln für die Erteilung einer EORI-Nummer

Die Beantragung einer EORI-Nummer ist kostenlos, und die Wartezeit bis zum Abschluss des Verfahrens und der Erteilung der Nummer beträgt in der Regel nur wenige Tage.

Im Falle der Ernennung eines Bevollmächtigen in der Sache wird die Wartezeit für die Erteilung der Nummer ab dem Eingang der Originalvollmacht bei der Behörde gerechnet.

Im Falle der Ernennung eines Bevollmächtigten in der Sache müssen Sie nur die Stempelgebühr für die Vollmacht in Höhe von 17 PLN zahlen, die auf das Konto des Rathauses von Poznań zu überweisen ist.

Warum lohnt es sich, eine EORI-Nummer zu beantragen?

Eine EORI-Nummer ist nicht nur für die eigentliche Ein- und Ausfuhr von Waren nützlich, sondern auch und Ausfuhr von Waren, sondern ist auch die Grundlage für die Möglichkeit der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (WIT), über die wir in diesem Artikel geschrieben haben [hier fügen wir den Link zu dem Artikel über WIT ein].

Wenn Sie Hilfe bei der Erlangung dieser Nummer benötigen, wenden Sie sich bitte an die Spezialisten unserer Kanzlei.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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