Am 1. Juli traten die Vorschriften zur Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/1910 (das so genannte Quick-Fixes-Paket) in Kraft, die unter anderem den Verkauf von Waren im call-of-stock Verfahren betreffen.
Die vorgenannte Richtlinie vereinheitlichte die Regelungen der EU-Mitgliedstatten, unter anderem hinsichtlich der Besteuerung von grenzüberschnittene Warenlieferungen an andere EU- Mitgliedstatte. Dank der neuen Regelungen vermeiden Unternehmen, die Produkte zum späteren Verkauf von einem EU-Mitgliedstaat in ein anderes bewegen, die Verpflichtung, sich im Bestimmungsland der Waren zusätzlich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen.