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Inhalt

Wie kann ich die VAT-Anmeldung im Bestimmungsmitgliedstaat vermieden?

Am 1. Juli traten die Vorschriften zur Umsetzung der Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018/1910 (das so genannte Quick-Fixes-Paket) in Kraft, die unter anderem den Verkauf von Waren im call-of-stock Verfahren betreffen.

Die vorgenannte Richtlinie vereinheitlichte die Regelungen der EU-Mitgliedstatten, unter anderem hinsichtlich der Besteuerung von grenzüberschnittene Warenlieferungen an andere EU- Mitgliedstatte. Dank der neuen Regelungen vermeiden Unternehmen, die Produkte zum späteren Verkauf von einem EU-Mitgliedstaat in ein anderes bewegen, die Verpflichtung, sich im Bestimmungsland der Waren zusätzlich für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen.

VAT-Abrechnung in Polen nach den neuen Regeln, ohne die Finanzmittel einzufrieren

Ab dem 1. Juli 2020 kann die Einfuhrumsatzsteuer in Polen direkt in der Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet werden. Zuvor war hierfür eine Sondergenehmigung erforderlich. Ziel der Novelle ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Häfen, die bisher den Kampf um den Kunden u.a. mit deutschen und niederländischen Häfen verloren haben. In diesen Ländern ist die Möglichkeit der bargeldlosen Abrechnung von Einfuhrumsatzsteuer für alle Steuerzahler seit langem vorgesehen. Die neuen Regeln für die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer werden es ermöglichen, ein Einfrieren von Geldern zu vermeiden, und sich positiv auf die finanzielle Liquidität von Unternehmen auswirken.

Wie können die Verpflichtungen, die sich aus der Auferlegung eines Mandats für Umsatzsteuer-Unregelmäßigkeiten in Polen ergeben, schnell erfüllt werden?

Sind Sie mit einem Mandat in Polen für Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Umsatzsteuer bestraft worden? Selbst wenn Sie diese Geldbuße akzeptieren, kann das Versäumnis, die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu erledigen, Sie weiteren Problemen aussetzen.

Wie kann man vergangene Perioden gegenüber den polnischen Steuerbehörden im Hinblick auf die Umsatzsteuer korrekt abrechnen?

Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen in Polen und haben sich noch nicht für die Umsatzsteuer in Polen registriert? Oder vielleicht kaufen Sie in Polen ein und haben die Umsatzsteuersteuer nicht abgezogen? Zögern Sie nicht!

Grenzüberschreitende Änderungen in der Umsatzsteuer!

Am 01.01.2020 traten europäische Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (sog. Quick Fixes) in Kraft. Die neuen Vorschriften betreffen folgende Bereiche:

  • Neue Anforderung bzgl. der umsatzsteuerlichen EU-Registrierung bei der Vornahme der innergemeinschaftlichen Verbringungen
  • Neue Dokumentationspflichten zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Call-off-Stock-Lager (Abruflager)
  • Reihengeschäfte
+49 30 88 03 59 0
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