Die Europäische Kommission führt die Konsultationen über sogenannte VAT-Gruppen. Gemäß der VAT-Richtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten mehrere in demselben Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften, die zwar rechtlich unabhängig voneinander sind, aber enge finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen haben, als einen einzigen Steuerpflichtigen betrachten. Obwohl es in einigen Ländern bereits VAT-Gruppen gibt, befindet sich Polen erst jetzt in der Phase der Einführung von Regelungen in diesem Bereich.
Kategorie: VAT und Mehrwertsteuer
Die Vorschriften zu Fremdwährungsrechnungen und deren Umrechnung für Mehrwertsteuerzwecke bereiten Unternehmern oft Probleme. Bei der Ausstellung einer Rechnung in einer Fremdwährung ist der Verkäufer verpflichtet, Angaben über die Höhe der in polnische Zloty umgerechneten Mehrwertsteuer zu machen. Fehlt der Mehrwertsteuerbetrag in polnischen Zloty, gilt die Rechnung als mangelhaft und nach dem Standpunkt der Steuerbehörden in der Steuerauslegung kann das Recht auf Vorsteuerabzug in Frage gestellt werden.
Seit dem Neujahr sind einige der Änderungen aus dem sogenannten SLIM VAT Paket (simple, local and modern) in Kraft getreten, das vom Finanzministerium vorbereitet wurde und das wir in einem unserer früheren Posts analysiert haben. Die neuen Regelungen sollten steuerliche Vereinfachungen für Unternehmer bringen, aber sie führen bereits zu einigen Zweifeln bei den Steuerzahlern. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen beschrieben, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.
Gemäß dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) vom 4. August 2020 (Signatur: I FSK 1848/17) regelmäßige Lieferungen aus dem Lager sind kontinuierlich, wenn aus dem durch den Parteien abgeschlossenen Vertrag hervorgeht, dass sie in vorher festgelegten Terminen wiederholbar sind. Die Steuerpflicht entsteht am Ende der Abrechnungsperiode, auf die sich die Zahlung bezieht und die VAT-Abrechnung selbst kann in Gesamtform erfolgen.
Am 15. Oktober 2020 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein wichtiges Urteil (Signatur: C-335/19) über die Möglichkeit der Anwendung von Forderungsverlusten und die Unverbindlichkeit der polnischen Mehrwertsteuervorschriften mit dem EU-Recht gefallen.
Das Urteil des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) vom 14. Januar 2020 brachte bedeutende Änderungen bei der Auslegung von Steuervorschriften bezüglich der Übertragung des Vorsteuerguthabens auf die nächste Abrechnungsperiode. Das NSA entschied, dass die Verjährungsfrist von 5 Jahren auch für die Übertragung des Vorsteuerguthabens gilt, was unmöglich macht, dieses auf unbestimmte Zeit zu übertragen.
Es kommt häufig vor, dass die Waren eines polnischen oder ausländischen Unternehmers an einen Lager in Polen geliefert werden, und von dort aus weitere Verkäufe (auch im Ausland) geplant sind. Die Verkäufe an Privatpersonen aus Polen im Ausland (B2C) sind sogenannte Versandhandelsverkäufe an Person, die kein Umsatzsteuerpflichtiger ist. In dieser Situation fragen sich einige Unternehmer, wann die Umsatzsteuer in Polen gezahlt werden sollte und unter welchen Umständen im Zielland. Diese Frage ist wichtig, weil die mögliche Versäumnisse in dieser Hinsicht zu einer Haftung für die Nichtzahlung der geschuldeten Steuer führen können. Unternehmer sollten auch an die Dokumente denken, die zur Bestätigung der Zahlung der im Ausland fälligen Mehrwertsteuer verwendet werden, um die zusätzliche Besteuerung in Polen zu vermeiden.
Versandverkauf bezieht sich auf die Lieferung von Waren an eine Privatperson (B2C), wobei die Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder transportiert werden. Ein Beispiel dafür ist der Verkauf von Waren aus einem in Polen gelegenen Lagerhaus an eine Privatperson in Deutschland. Der Versandverkauf aus Polen ist derzeit im Versandmitgliedstaat der Waren steuerpflichtig, es sei denn, der Versandverkauf überschreitet die Verkaufsschwelle für das Bestimmungsland oder es wird eine Erklärung über die freiwillige Besteuerung in diesem Land beim Finanzamt abgegeben. Diese Regeln werden sich im Jahr 2021 ändern.
Das polnische Finanzministerium kündigte die Einführung des ersten Umsatzsteuervereinfachungspakets – SLIM VAT (simple, local and modern) an. Die geplanten Änderungen betreffen vier Bereiche: Fakturierung, Export, Wechselkurse, finanzielle Vorteile. Unternehmer sollten sich mit den Veränderungen und ihren Folgen für ihr Unternehmen vertraut machen.
Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Polen die neuen Regelungen über die Besteuerung der Reihengeschäfte in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018.
Die neuen Regeln sollen die Abwicklung von Reihengeschäften EU-weit harmonisieren.