TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

Inhalt

Das SLIM VAT Paket tritt in Kraft

Seit dem Neujahr sind einige der Änderungen aus dem sogenannten SLIM VAT Paket (simple, local and modern) in Kraft getreten, das vom Finanzministerium vorbereitet wurde und das wir in einem unserer früheren Posts analysiert haben. Die neuen Regelungen sollten steuerliche Vereinfachungen für Unternehmer bringen, aber sie führen bereits zu einigen Zweifeln bei den Steuerzahlern. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen beschrieben, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

Rechnungskorrekturen in minus

Entsprechend den Ankündigungen muss der Steuerzahler laut dem SLIM VAT Paket keine Bestätigung über den Erhalt einer Rechnungskorrektur vom Kontrahenten mehr einholen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Dokumentationspflichten seitens des Ausstellers der Rechnungskorrektur gibt. Die neuen Vorschriften erlauben es dem Steuerzahler, die Rechnungskorrektur in minus zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung zu berücksichtigen, wenn:

  • aus den in seinem Besitz befindlichen Unterlagen hervorgeht, dass er mit dem Käufer der Ware oder Dienstleistung vereinbart hat, die Bedingungen für die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage, die in der Korrekturrechnung angegeben wurden,
  • die Rechnungskorrektur mit der vorhandenen Dokumentation übereinstimmt.

In der Änderung wird nicht festgelegt, wie die entsprechende Dokumentation aussehen soll. Der Unterlagenkatalog bleibt im Prinzip offen. In der Begründung des Änderungsentwurfs wurde darauf hingewiesen, dass es sich dabei insbesondere um Anhänge zu Verträgen, Handelskorrespondenz (einschließlich E-Mail), Nachweise über Zahlungserstattungen oder Ausgleichszahlungen handeln kann.

Der Käufer von Waren oder Dienstleistungen reduziert den Vorsteuerbetrag in der Abrechnung für den Zeitraum, in dem die Bedingungen für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage vereinbart wurden.

Rechnungskorrekturen in plus

Der Gesetzgeber hat auch Bestimmungen über die Einbeziehung von Korrekturrechnungen in Plus eingeführt. Eine Rechnungskorrektur in plus wird in der Abrechnung für den Zeitraum berücksichtigt, in dem die Ursache für die Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage entstanden ist.

Wenn der Grund für die Erstellung der Rechnungskorrektur ursprünglich bestand (z.B. aus einer falsch ausgestellten Originalrechnung resultierte), sollte er in der Abrechnung für den Zeitraum, in dem der Originalbeleg ausgewiesen wurde, berücksichtigt werden. Wenn der Grund für die Ausstellung der Korrekturrechnung auf Umstände zurückzuführen ist, die nach der Ausstellung der ursprünglichen Rechnung eingetreten sind (z. B. eine Preiserhöhung), sollte sie in die Rechnung für den Zeitraum aufgenommen werden, in dem sie ausgestellt wurde.

Die Novelle führt auch eine interessante Konstruktion bezüglich der Möglichkeit ein, die Anwendung der neuen Vorschriften zu verschieben. Steuerzahler können mit ihren Kontrahenten schriftlich vereinbaren, im Jahr 2021 ausgestellte Rechnungen nach den alten Regeln zu begleichen.

Ausfuhr und 0% VAT-Satz

Steuerzahler können einen 0%-Satz für den Ausfuhr von Waren in Bezug auf die erhaltene Vorauszahlung vor der Lieferung anwenden. Voraussetzung ist die Warenausfuhr, die innerhalb von 6 Monaten (bisher waren es zwei Monate), gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem der Steuerpflichtige die Vorauszahlung vereinnahmt hat, erfolgt, sofern er innerhalb dieser Frist auch die Dokumentation über die Warenausfuhr außerhalb der EU erhalten hat.

Vereinfachung der Umrechnung von Rechnungen in Fremdwährung

Das SLIM VAT Paket hat auch die Umrechnung von Rechnungen in Fremdwährung vereinfacht. Gegenwärtig wird es möglich sein, in solchen Situationen den Wechselkurs gemäß den für den Steuerzahler geltenden Einkommenssteuervorschriften zum Zweck der Abrechnung einer bestimmten Transaktion zu verwenden. Dadurch wird vermieden, dass der Wert einer Rechnung doppelt berechnet werden muss.

Steuerzahler treffen eine Auswahl, wie sie ihre Rechnungen umrechnen wollen. Die Entscheidung ist verbindlich – ein Steuerzahler, der sich für die Umrechnung des Umrechnungskurses für Zwecke der Umsatzsteuer nach den Vorschriften der Einkommensteuer entschieden hat, ist verpflichtet, die gewählte Option für die nächsten 12 Monate zu verwenden. Ebenso ist der Steuerzahler im Falle eines Widerrufs von dieser Methode verpflichtet, die allgemeinen Regeln für die nächsten 12 Monate ab dem Datum des Widerrufs anzuwenden.

Bei Umsätzen, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen (z. B. Reverse-Charge Verfahren), sollten die bestehenden Regeln angewendet werden.

Wirtschaftliche Vorteile

Wie angekündigt, wurden Erleichterungen bei der Umsatzsteuerabrechnung für Unternehmer eingeführt, darunter u. a.

  • Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen auf vier monatliche Abrechnungszeiträume;
  • Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen für Übernachtungsdienste, die zum Wiederverkauf erworben wurden;
  • Erhöhung der Grenze für nicht registrierte Geschenke von geringem Wert von 10 auf 20 PLN.

Klarstellung der Bestimmungen zu verbindlichen Einsatz-Informationen (WIS – Wiążąca informacja stawkowa)

Die Gesetzesnovelle präzisiert die Bestimmungen über die Ausstellung und Gültigkeit des WIS, die sich bisher nicht unmittelbar aus den Vorschriften ergeben haben. Die Änderungen betreffen:

  • die Möglichkeit, Waren nach PKWiU (polnische Waren und Dienstleistungen Klassifikation) zu klassifizieren – bisher war dies nur auf der Grundlage der Kombinierten Nomenklatur (CN) oder PKOB (polnische Gebäude Klassifikation) möglich, während einige der Umsatzsteuerregelungen nur für Waren gelten, die nach PKWIU klassifiziert sind ;
  • die Festlegung der Gültigkeitsdauer des WIS, die 5 Jahre ab dem Datum seiner Ausstellung beträgt. Die Regelung gilt auch für Informationen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen herausgegeben wurden. Alle WIS, die vor dem 01. Januar 2021 ausgestellt wurden, sind für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Änderung gültig.
  • WIS-Auskunft, die nicht erteilt wird, wenn der Antragsgegenstand mit dem Gegenstand des anhängigen Verfahrens übereinstimmt oder der Fall durch einen Bescheid oder eine Entscheidung einer Finanzbehörde erledigt wurde;
  • Ausschluss des Schutzes des Steuerzahlers für den Fall, dass die von der WIS erfassten Waren, Dienstleistungen oder umfassenden Leistungen Gegenstand einer Entscheidung sein werden, die im Zusammenhang mit einem Rechtsmissbrauch ergangen ist.

Die oben genannten Änderungen führen zu Unsicherheiten. Für Diskussionen steht vor allem die „Verkürzung“ der Gültigkeit von bereits ausgestellten (ursprünglich unbefristeten) WIS auf 5 Jahre.

Mechanismus der geteilten Zahlung (split payment)

Im Hinblick auf den Mechanismus der geteilten Zahlung wurde die Möglichkeit eingeführt, vom VAT-Konto einen Betrag zu zahlen, der dem Betrag der Einfuhrsteuer und der Zölle an die Zollbehörden entspricht. Dies wird eine effektive und reale Verfügung über die Mittel auf dem VAT-Konto von Unternehmen, die Waren importieren, ermöglichen.

Entfernung der Definition der Lieferung bei Reihengeschäften

Durch die Novelle wurde die Definition der Lieferung bei Reihengeschäften aus dem Umsatzsteuergesetz entfernt. Die Änderung ist – wie vom Gesetzgeber angenommen – geordneter Art. Sie zielt darauf ab, Abweichungen zwischen dem nationalen Recht und dem EU-Recht zu beseitigen, da es in der EU-Gesetzgebung keine Definition des Begriffs „Lieferung“ bei einem Reihengeschäft gibt.

Trotz der Zusagen eines ordentlichen Charakters kann die Änderung ernsthafte praktische Folgen für Unternehmen haben. Die gestrichene Bestimmung des Art. 7 Abs. 8 UStG war ein Element und sehr oft auch eine der Rechtsgrundlagen für die Rechtfertigung von Steuerinterpretationen, die in Fällen von Reihengeschäften erlassen wurden. Eine Änderung der Rechtslage kann dazu führen, dass der individuellen Steuerauslegung der Schutz entzogen wird, der sich aus der Befolgung der ergangenen Steuerinterpretation ergibt. Daher ist es sinnvoll zu analysieren, ob diese Änderung die erzielte individuelle Steuerauslegung beeinflusst.

SLIM VAT – Erleichterung und Diskussion über

Die im SLIM VAT Paket enthaltenen Änderungen, die zum Teil in Kraft getreten sind, stellen eine gewisse Erleichterung für die Steuerzahler dar. Es gibt jedoch noch eine Reihe von Fragen, die zu Auslegungszweifeln und damit zu Unsicherheiten hinsichtlich der korrekten Abrechnung der Umsatzsteuer führen können. Solche Fragen sind z.B. die Dokumentation der Bedingungen für die Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage bei Korrekturrechnungen oder die weitere Gültigkeit von erteilten individuellen Steuerauslegungen im Hinblick auf die Aufhebung der Definition der Lieferung bei Reihengeschäften.

Autor:
Dominika Zbonik, LL.B., Rechtsanwältin (PL)/Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
Zum Seitenanfang