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Inhalt

VAT-Gruppen in Polen – Konsultationen zur Einführung neuer Regeln

Die Europäische Kommission führt die Konsultationen über sogenannte VAT-Gruppen. Gemäß der VAT-Richtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten mehrere in demselben Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften, die zwar rechtlich unabhängig voneinander sind, aber enge finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen haben, als einen einzigen Steuerpflichtigen betrachten. Obwohl es in einigen Ländern bereits VAT-Gruppen gibt, befindet sich Polen erst jetzt in der Phase der Einführung von Regelungen in diesem Bereich.

Annahmen zu VAT-Gruppen auf Gemeinschaftsebene

Nach den neuen Vorschriften kann eine VAT-Gruppe aus mehreren unabhängigen, im selben Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften gebildet werden, die finanziell, wirtschaftlich oder organisatorisch miteinander verbunden sind. Vorteilhafte Lösungen für die Gruppierung von Steuerpflichtigen bestehen u.a. in:

  • der Bildung eines einzigen Steuerzahlers für die Mehrwertsteuer durch mehrere Gesellschaften und Auftreten als ein Steuerzahler vor den Steuerverwaltungsbehörden und Auftragnehmern von außerhalb der Gruppe;
  • der Annahme, dass die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Gesellschaften einer Gruppe keine steuerpflichtige Tätigkeit darstellt;
  • dem gemeinsamen Recht auf Vorsteuerabzug.

Jeder Mitgliedstaat kann gesondert zusätzliche Bedingungen einführen, die die Funktionsweise von VAT-Gruppen bestimmen. Sie sollten immer mit dem VAT-Ausschuss bei der Europäischen Kommission konsultiert werden, um jegliche Diskriminierung zwischen den betroffenen Einrichtungen zu vermeiden.

VAT-Gruppen in Polen – Annahmen

Nach dem Entwurf des Finanzministeriums könnten VAT-Gruppen von Gesellschaften genutzt werden, die Einkommenssteuer CIT-Steuerzahler sind. Sie gilt für Gesellschaften, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die Kapitalgruppe besteht ausschließlich aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften mit Sitz in Polen;
  • das Stammkapital jeder der Gesellschaften, die der Gruppe beitreten sollen, nicht weniger als 500.000 PLN beträgt;
  • der jährliche Umsatzanteil am Konzernumsatz mindestens 2 % beträgt;
  • die Muttergesellschaft hält mindestens 75 % der Anteile an den Unternehmen der Gruppe;
  • die Tochtergesellschaften halten keine Anteile an anderen Konzerngesellschaften.

Entwurf der polnischen VAT-Gruppe mit negativer Stellungnahme der Europäischen Kommission

Der VAT-Ausschuss der Europäischen Kommission hat eine negative Stellungnahme zu einigen Annahmen des Entwurfs des polnischen Finanzministeriums abgegeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf nicht mit den Annahmen der VAT-Gruppen auf Gemeinschaftsebene übereinstimmt. Andererseits wird die Strenge der geplanten Bestimmungen dazu führen, dass nur wenige Gesellschaften von dieser Lösung profitieren können.

In Anbetracht dessen arbeitet das Finanzministerium derzeit an einer möglichen Erleichterung der Bedingungen für Verbindungen zwischen Gesellschaften, die eine VAT-Gruppe bilden sollen. Unter anderem werden Änderungen im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Aktienkapitals der einzelnen Gesellschaften analysiert.

Wann treten die Regelungen zur VAT-Gruppe in Kraft?

Polen hatte geplant, die Änderungen bezüglich der VAT-Gruppen Anfang 2021 umzusetzen. Diese Frist kann jedoch verlängert werden. Für einige Steuerzahler kann sich die Ausnutzung der neuen Regelungen als eine sehr attraktive Form der Gesellschaftsführung erweisen. Mit dem Fortschreiten der Gesetzgebungsarbeiten werden wir Ihnen in unserem Blog weitere Informationen über VAT-Gruppen zur Verfügung stellen. Wir ermutigen Sie, die nächsten Beiträge zu verfolgen, in denen wir unsere Beobachtungen zum Verlauf der Konsultationen darlegen und die Chancen und Gefahren, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, aufzeigen werden.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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