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Inhalt

Änderungen in der Besteuerung der Reihengeschäfte in Bezug auf VAT

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Polen die neuen Regelungen über die Besteuerung der Reihengeschäfte in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018.

Die neuen Regeln sollen die Abwicklung von Reihengeschäften EU-weit harmonisieren.

Die Voraussetzungen eines Reihengeschäfts werden erfüllt, wenn:

  • an der Transaktion mindestens 3 Einheiten teilnehmen und;
  • die Ware vom ersten Lieferungsteilnehmer an den nächsten Lieferungsteilnehmer (Zwischenhändler) verkauft wird, der die Ware an den letzten Lieferungsteilnehmer des Reihengeschäfts verkauft, und;
  • dieselbe Ware direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Erwerber versandt (befördert) wird.

Innerhalb der Reihengeschäfte kann nur eine internationale Transaktion von der Mehrwertsteuer befreit werden (in Polen mit 0 % besteuert). Die anderen Transaktionen werden mit der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer besteuert.

Laut den neuen Regelungen ist der erste Verkauf steuerfrei, es sei denn, der Zwischenhändler im  Reihengeschäft teilt dem ersten Lieferanten die USt-IdNr. mit, die ihm in dem Land zugeteilt wurde, in dem die Versendung der Waren beginnt (d.h. in dem Land des ersten Steuerpflichtigen) – in diesem Fall ist der zweite Verkauf steuerfrei.

Die oben genannten neuen Regelungen gelten für den Handel mit Nicht-EU-Ländern nicht, bei dem die Umstände der Transaktion noch geprüft werden müssen.

Aufgrund der neuen Regelungen empfehlen wir Ihnen, die Reihengeschäfte zu überprüfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unsere VAT Spezialisten.

Autoren:
Dr Małgorzata Stępień, MBA, Rechtsanwältin (PL)/Steuerberaterin (PL)
Paulina Kaźmierczak, Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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