Ein Arbeitgeber darf keinen Arbeitnehmer ohne aktuelles ärztliches Gutachten, das die Eignung für eine bestimmte Position bestätigt, zur Arbeit zulassen. Das ärztliche Gutachten ist somit eines der wichtigsten Dokumente, über das der Arbeitgeber verfügen sollte, bevor er den Arbeitnehmer zur Arbeit zulässt.
Es gibt jedoch Situationen, in denen der Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen muss, zum Beispiel wenn es notwendig ist, gegen das ärztliche Gutachten Einspruch zu erheben oder wenn zusätzliche (überplanmäßige) Untersuchungen zur präventiven Gesundheitsvorsorge des Arbeitnehmers erforderlich sind.
Zusätzlich möchten wir daran erinnern, dass der Termin für die Durchführung überfälliger ärztlicher Untersuchungen näher rückt, deren Gültigkeit aufgrund der sogenannten COVID-Vorschriften verlängert wurde.