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Inhalt

EU RED II RES-Richtlinie erweitert den Markt für Power Purchase Agreements (PPAs)

Seit einigen Jahren ist mit der Entwicklung des EE-Marktes in Europa ein steigendes Interesse an Power Purchase Agreements (PPA-Verträge) zu beobachten. Die PPA-Verträge sind eine Lösung, die den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zwischen dem Stromproduzent und dem Stromabnehmer ermöglicht, ausgenommen Handelsunternehmen.

Die Veränderungen auf dem Energiemarkt und die Suche nach einem stabilen Markt für erneuerbare Energien sowohl seitens der Stromproduzenten als auch der Stromabnehmer haben zur Verabschiedung der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EU-Richtlinie RED II) geführt. Sie wird in Polen bis zum 30. Juni 2021 umgesetzt, was eine weitere Öffnung des PPA-Marktes ermöglicht. Polen hat bereits mit dem Prozess der Änderung der gesetzlichen Vorschriften in diesem Bereich begonnen.

Arten von PPA-Verträgen

In der Unternehmenspraxis gibt es bis zu 14 Arten von PPA-Verträgen, wobei 3 Grundmodelle am häufigsten vorkommen:

  • das physikalische Modell eines PPA-Vertrages, das im tatsächlichen Verkauf von Strom durch einen Stromproduzent an einen bestimmten Stromabnehmer über einen Netzbetreiber besteht;
  • das Finanzmodell eines PPA-Vertrages, dessen Hauptprämisse darin besteht, dass keine tatsächliche Verbindung zwischen dem Stromproduzent und dem Stromabnehmer erforderlich ist, während der Verkauf von Energie durch gegenseitige Abrechnungen zwischen dem Stromproduzent, seinem Verbraucher und dem Netzbetreiber erfolgt;
  • das Direktleitungsmodell, d.h. die einfachste Art des Abschlusses von PPAs über eine private Direktleitung zwischen dem Stromproduzent und seinem Stromabnehmer – die Entwicklung dieses Modells von PPA-Verträgen ist derzeit aufgrund des aktuellen polnischen Rechtsrahmens nicht möglich.

Die Instabilität der Marktpreise erschwert die Planung

Obwohl die PPA-Verträge eine Chance für neue Investitionen bzgl. erneuerbare Energien darstellen, sind alle ihre Lösungen relativ neu. Bei der Vorbereitung, Verhandlung und Unterzeichnung sollten daher einige wichtige Punkte beachtet werden.

In diesem Fall liegt eine besondere Situation vor, in der die Stromproduzenten nach einer stabilen und langfristigen Einnahmequelle suchen und die Stromabnehmer nach maximaler Sicherheit einer langfristigen und ununterbrochenen Energieversorgung zu einem vorher festgelegten, stabilen Preis. Die hohe Instabilität der Energiemarktpreise kann jedoch ein Hindernis darstellen.

Ein richtig konzipierter PPA-Vertrag sichert beide Parteien

In der Praxis werden die PPA-Verträge derzeit für einen Zeitraum von 3-5 Jahren abgeschlossen, da die Instabilität der Marktpreise einerseits und die Notwendigkeit, die erzeugte Energiemenge auf den Bedarf des Endverbrauchers anzupassen andererseits, die Planung von Energielieferungen zu einem vorher festgelegten Preis über einen längeren Zeitraum erschweren.

Es ist daher sehr wichtig, die Interessen der Parteien in dieser Hinsicht abzuwägen und die Vereinbarung so zu unterzeichnen, dass:

  • die Vertragsdauer unter Berücksichtigung der Erwartungen beider Parteien bestimmt wird;
  • die Möglichkeit und die Bedingungen der Verlängerung für einen weiteren Zeitraum in einer für beide Parteien sicheren Weise definiert werden;
  • die Bedingungen, Regeln und Fristen für die Neuverhandlung des Preises und der vom Vertrag erfassten Energiemengen genau festgelegt werden;
  • Mechanismen vorgesehen werden, die eine Neuverhandlung des Vertrages für den Fall einer ungünstigen Gesetzänderung ermöglichen, die die Erfüllung des Vertrages durch eine der Parteien unmöglich macht oder erheblich erschwert;
  • es festgelegt wird, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen der Vertrag gekündigt werden kann;
  • es festlegt wird, wie die Parteien nach der Beendigung der Vereinbarung abgerechnet werden sollen;
  • in allen PPA-Verträgen die Wahl das Gericht mit der eventuellen Überlegung eines Schiedsgerichts getroffen wird;
  • bei grenzüberschreitenden Verträgen – die Rechtswahl getroffen wird.

EE-Innovationen erfordern eine gründliche Marktanalyse

Da PPA-Verträge in Polen immer noch eine Pionierlösung sind, ist es üblich, auf Erfahrungen anderer Länder (z. B. Skandinavien) aufzubauen und nach optimalen Lösungen zu suchen, die auf früheren Erfahrungen mit dem EE-Markt basieren. PPA-Verträge sind eine gute Alternative für beide Parteien und werden wahrscheinlich ein wichtiger Teil des EE-Marktes. Mit der Zeit werden sich vertragliche Mechanismen herausbilden, die in der Praxis gut funktionieren werden.

Autoren:
Karolina Barałkiewicz-Sokal, Rechtsanwältin (PL)
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsanwaltsreferendarin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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