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Inhalt

Erste Vorschriften zur Regulierung von KI in der EU im EU- Amtsblatt veröffentlicht – Teil 1.

Das Gesetz über Künstliche Intelligenz („AI Act“) ist das erste Gesetz der Welt, das sich umfassend mit den Herausforderungen der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz befasst. Die neue EU-Gesetzgebung muss in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Der AI Act wurde vom Europäischen Parlament am 21. Mai 2024 angenommen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für den AI Act: 523 stimmten dafür, nur 46 waren dagegen. Dies bedeutet, dass viele Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Notwendigkeit sehen, diesen Bereich zu regulieren, und dass sie besorgt sind, dass die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz außer Kontrolle gerät.

Das neue EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht – ein wichtiges Datum, denn ab diesem Zeitpunkt wird das Inkrafttreten dieser EU-Verordnung gerechnet. Das bedeutet, dass einige der Bestimmungen bereits ab dem 1. September 2024 (20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) angewendet werden müssen, während das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen auf die Jahre 2025-2027 verschoben wurde. In den kommenden Wochen werden wir in einer Reihe von Artikeln die wichtigsten Elemente dieser wichtigen Verordnung erörtern.

In diesem Artikel werden wir kurz beschreiben, was die Ziele des AI-Gesetzes sind und warum es erhebliche Auswirkungen auf das Leben jedes Europäers haben könnte. In den folgenden Artikeln werden wir uns auf spezifische Themen konzentrieren und über die konkreten Folgen der neuen Gesetzgebung nachdenken.

Zentrale Ziele

Das Gesetz über Künstliche Intelligenz zielt darauf ab, einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz zu schaffen, die in der gesamten Europäischen Union gelten werden. Sein Hauptziel ist es, klare Anforderungen und Verpflichtungen für bestimmte Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu definieren.

Gemäß dem AI Act sollte jedes AI-System drei Bedingungen erfüllen:

  • rechtmäßig sein,
  • ethischen Grundsätzen und Regeln Rechnung tragen,
  • und sicher und technisch robust sein.

Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die EU-Bürger von neuen Technologien profitieren können, die im Einklang mit den Werten der EU und ihren Grundrechten entwickelt und eingesetzt werden. So wird beispielsweise der Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz zur Identifizierung von Personen nicht gestattet.

4 Stufen des Risikos

Das AI-Gesetz führt vier Kategorien von Risikostufen ein, die mit Anwendungen der Künstlichen Intelligenz verbunden sind:

  • inakzeptabel,
  • hoch,
  • begrenzt,
  • minimales (kein) Risiko.

Jede dieser Stufen bringt spezifische Verpflichtungen für KI-Anbieter und KI-Nutzer mit sich. AI-Anwendungen der inakzeptablen Stufe werden strengstens verboten.

Reaktion in Polen

Die Verabschiedung des AI-Gesetzes hat auch in der polnischen Politik Widerhall gefunden. So hat das Ministerium für Digitalisierung angedeutet, dass es die Einführung einer nationalen Gesetzgebung über sogenannte ,,regulatorische Sandkästen“ für Systeme der Künstlichen Intelligenz plant, um die Entwicklung und Erprobung von Innovationen zu erleichtern, bevor sie vermarktet oder eingesetzt werden.

Es ist auch vorgesehen, Institutionen zur Überwachung und Regulierung von AI auf dem Markt einzurichten oder aus bestehenden Institutionen auszuwählen.

Das Inkrafttreten der Regelungen zur Künstlichen Intelligenz selbst in das polnische Rechtssystem wird in Polen zwar erst Ende 2026 erfolgen, doch wird dies eine bedeutende Revolution in der Nutzung der Künstlichen Intelligenz darstellen.

Zusammenfassung

Das Gesetz über Künstliche Intelligenz ist ein Meilenstein, der eine neue Rechtswirklichkeit eröffnet. Einerseits ist es eine Antwort auf eine globale technologische Herausforderung, um die Europäer vor den Gefahren der Künstlichen Intelligenz zu schützen. Andererseits wirft es die Frage auf, ob diese Gesetzgebung die Entwicklung in Europa behindern wird.

Links: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über Künstliche Intelligenz). Text mit Bedeutung für den EWR.

Autoren:
Wojciech Paryś, Rechtsanwalt (PL)
Zofia Kwiatkowska, Juristin

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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