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Inhalt

Änderung des Absatzgesetzes

Auf seiner Sitzung am 9. März 2023 hat das Parlament der Republik Polen die seit langem erwartete Änderung des Gesetzes vom 20. Mai 2016 über Investitionen in Windkraftanlagen verabschiedet (GBl. 2021, Pos. 724; im Folgenden: Abstandsgesetz, Gesetz H10). Am 14. März 2023 wurde das oben genannte Gesetz vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Die Arbeiten an der Novelle liefen seit Anfang 2020 und wir haben Sie in einer Reihe von Artikeln über den Fortschritt der Arbeiten informiert (u.a. Entwurf zur Änderung des Gesetzes 10H von der Regierung gebilligt, Die Arbeiten an der Novellierung des Abstandsgesetzes sind im Gange, Novellierung des Abstandsgesetzes als Chance für grüne Energie ). In diesem Artikel diskutieren wir die endgültige Form der angekommenen Änderungen.

Die bisherige Blockade des polnischen Marktes für erneuerbare Energien durch die 10H-Regelung

Der bisherige Wortlaut des Art. 4 des Abstandsgesetzes erlaubte die Errichtung von Windkraftanlagen mit Standortbeschränkungen. Neuanlagen durften nur in einem Abstand errichtet werden, der mindestens dem Zehnfachen der Gesamthöhe der Windkraftanlagen zu einem Wohngebäude oder einem Gebäude mit Mischfunktion mit Wohnfunktion entsprach (die sogenannte 10H-Regelung, daher der umgangssprachliche Name des Gesetzes).

Das Abstandsgesetz hat bisher keine Ausnahmen von der 10H-Regelung vorgesehen, was von Investoren kritisiert wurde. Trotz des ursprünglichen Ziels des Abstandsgesetzes, Ordnung in die räumliche Planung von Windenergieinvestitionen zu bringen, hat die Verabschiedung der 10H-Regelung zu einem starken Rückgang des jährlichen Wachstums von Windenergiekapazitäten und zu einem fast vollständigen Stopp des Baus neuer Windparkprojekte geführt.

Mindestens 700 m – Liberalisierung der 10H-Regelung

Die Antwort des Gesetzgebers auf die negativen Auswirkungen der Einführung der 10H-Regelung besteht darin, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des örtlichen Raumordnungsplans einen geringeren Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden festzulegen, als gemäß 10H-Regelung vorgesehen ist. Gleichzeitig darf dieser Abstand nicht weniger als 700 Meter betragen.

Es ist erwähnenswert, dass 700 Meter eine Art Kompromiss sind, der während des Gesetzgebungsverfahrens erarbeitet wurde. Nach Ansicht der Investoren sollte der Abstand 500 Meter betragen, während es unter den politischen Entscheidungsträgern nicht an Befürwortern für einen Mindestabstand von 1.000 Metern fehlte.

Festlegung eines Mindestabstands für den Bau neuer Häuser in der Nähe von Windparks

Der Gesetzgeber hat außerdem beschlossen, eine Vorschrift einzuführen, wonach neue Wohngebäude oder Gebäude mit gemischter Funktion, unabhängig davon, ob sie auf der Grundlage eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans errichtet werden, nicht in einem Abstand von weniger als 700 m zur nächstgelegenen Windkraftanlage gebaut werden dürfen.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Wiederaufbau, die Erweiterung, den Überbau, den Umbau oder die Renovierung bestehender Gebäude.

 Obligatorische Konsultation über den geplanten Standort eines Windparks

Gemäß Artikel 3 des Abstandsgesetzes darf eine Windkraftanlage nur auf der Grundlage eines örtlichen Raumordnungsplans errichtet werden. Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung ein Mechanismus für eine obligatorische öffentliche Konsultation über Entwurf des lokalen Raumordnungsplans, auf dessen Grundlage eine neue Windkraftanlage errichtet werden soll, eingeführt.

Nach der Novellierung des Abstandgesetzes muss der Bürgermeister oder der Präsident der Gemeinde, in der sich eine neue Windkraftanlage befinden soll, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Beschlussfassung über den Beitritt zur Aufstellung des örtlichen Raumordnungsplans, auf dessen Grundlage die Windkraftanlage errichtet werden soll, Folgendes organisieren:

  • mindestens eine öffentliche Konsultation in Form einer persönlichen Zusammenkunft und
  • mindestens eine öffentliche Konsultation im Wege der Fernkommunikation (im Folgenden: Online-Konsultation),

die der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben sollten, sich zu möglichen Lösungen, die in diesem Plan vorgesehen werden, zu äußern und Fragen zu stellen.

Im Anschluss daran, während der Zeit, in der der Entwurf des örtlichen Raumordnungsplans öffentlich ausgelegt wird, ist der Bürgermeister oder der Präsident der Gemeinde, in der sich die Windkraftanlage befinden soll, verpflichtet:

  • eine weitere öffentliche Konsultation in Form eines persönlichen Treffens und
  • mindestens eine Online-Konsultation,

zu organisieren, die der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben sollen, sich zu äußern, Fragen zu stellen und Kommentare zum Entwurf des lokalen Raumordnungsplans abzugeben.

Auswirkungen der angenommenen Änderungen

Die erwartete (und erhoffte) Auswirkung der regulatorischen Änderungen in Bezug auf die Investitionen in die Windenergie besteht darin, dass bis 2025 weitere 3 bis 4 GW an Onshore-Windkapazität ans Netz gebracht werden sollten.

Die Stärkung der polnischen Wirtschaft, eine erneute Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Marktes für grüne Energie und die Aussicht auf eine zusätzliche Einnahmequelle in Form einer Grundsteuer für die Gemeinden sind weitere Vorteile, die sich aus den Aktivitäten rund um das Abstandsgesetz ergeben.

Auch wenn die beschlossene Ausnahme von der 10H-Regelung in Form eines Mindestabstands von 700 Metern zwischen Windparks und Wohngebäuden die Erwartungen der Investoren nicht vollständig erfüllt, könnte sie die seit 2016 andauernde faktische Stagnation bei der Entwicklung der polnischen Onshore-Windenergie beenden.

Autoren:
Norbert Czerniak, Jurist (PL)
Karolina Barałkiewicz-Sokal, Rechtsanwältineferendar (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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