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Inhalt

Entwurf zur Änderung des Gesetzes 10H von der Regierung gebilligt

Am 5. Juli 2022 hat der Ministerrat den vom Minister für Klima und Umwelt ausgearbeiteten Entwurf der Änderung des Gesetzes 10H zur Windenergie an Land angenommen. Der Entwurf wurde in der angekündigten Form angenommen, die wir auf dem Blog in dem Artikel „Die Arbeiten an der Novelle des Abstandsgesetzes sind noch im Gange“ analysiert haben. Was sind die nächsten Schritte?

Verabschiedung des Entwurfs durch den Ministerrat

Die Genehmigung des Projekts durch die Regierung macht den Weg frei für den Beginn der parlamentarischen Arbeit an einem Änderungsentwurf zur Liberalisierung der Vorschriften für den Standort von Windparks.

Die Einreichung des Projekts beim Sejm und der anschließende reibungslose Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens wurden vor drei Wochen von Vertretern des Ministeriums für Klima und Umwelt auf einer Konferenz des polnischen Windenergieverbands angekündigt. Es wurde auch angekündigt, dass das Projekt noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022, also bis Ende Juni, dem Sejm vorgelegt werden soll, doch auch hier ist es bereits zu Verzögerungen gekommen.

Annahmen zum Projekt

Nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes 10H dürfen Onshore-Windkraftanlagen mindestens das Zehnfache der Höhe der Anlage von Wohngebäuden entfernt sein, was die Möglichkeiten für neue Entwicklungen erheblich einschränkte.

Zu den wichtigsten Zielen der vorgeschlagenen Änderungen gehören:

  • Flexibilisierung der Vorschriften, um den Ausbau der Windenergie an Land zu ermöglichen, was zu niedrigeren Energiepreisen und mehr Investitionen in die Windenergie führen sollte;
  • Erleichterung der Entwicklung der Wohnbebauung;
  • Weiterer umfassender Schutz der Gemeinden in Gebieten, in denen Windturbinen aufgestellt werden;
  • Erhöhung des Sicherheitsniveaus durch Einführung zusätzlicher Wartungspflichten für Stromerzeuger.

Zusicherungen des Ministeriums

Nach den Zusicherungen des Ministeriums wird die Einführung der Änderungen die Errichtung neuer Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 6-10 GW ermöglichen und zur Stärkung der Energiesicherheit Polens beitragen.

Neue-alte Regeln für die Standortwahl von Windparks

Nach dem Änderungsentwurf wird das Grundprinzip für die Ansiedlung einer Windkraftanlage beibehalten, wonach eine solche Anlage nur auf der Grundlage eines Lokalen Raumordnungsplan ( LRP ) gebaut werden kann.

Die Verpflichtung, einen LRP für die Zwecke der Entwicklung zu erstellen oder zu ändern, gilt nur für das Gebiet, auf das sich die Windenergieanlage voraussichtlich auswirken wird und nicht wie bisher für das nach Regel 10H ausgewiesene Gebiet.

Für Nationalparks und Naturschutzgebiete wurde die 10H-Regel beibehalten, d. h. die Verpflichtung, einen Abstand einzuhalten, der der 10-fachen Länge des Windrads entspricht.

Die Änderung wird 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten.

Schlussfolgerungen für Investoren

Die Investoren warteten lange und setzten sich für eine Änderung des ursprünglichen Wortlauts der Bestimmungen des Gesetzes 10H ein, das neue Windinvestitionen praktisch verhinderte.

Es sieht so aus, als würde die Änderung endgültig verabschiedet werden, obwohl noch nicht bekannt ist, wann. Die Investoren könnten daher zu ausgesetzten Projekten zurückkehren oder sich nach neuen Investitionsbereichen umsehen. Es lohnt sich nicht zu zögern, denn das Investitionsverfahren selbst – insbesondere die vorausgehenden behördlichen Genehmigungen – ist recht zeitaufwendig.

Autoren:
Paulina Czaja, LL.M., Rechtsanwaltsreferendarin PL

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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