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Inhalt

Richtlinie über ESG-Berichtspflichten – für wen gelten die neuen Pflichten?

Am 16. Dezember 2022 wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie führt eine Reihe weiterer Verpflichtungen für einzelne Unternehmen ein.

Ärztliche gutachten unter der Lupe: was Arbeitgeber beachten sollten

Ein Arbeitgeber darf keinen Arbeitnehmer ohne aktuelles ärztliches Gutachten, das die Eignung für eine bestimmte Position bestätigt, zur Arbeit zulassen. Das ärztliche Gutachten ist somit eines der wichtigsten Dokumente, über das der Arbeitgeber verfügen sollte, bevor er den Arbeitnehmer zur Arbeit zulässt.

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen muss, zum Beispiel wenn es notwendig ist, gegen das ärztliche Gutachten Einspruch zu erheben oder wenn zusätzliche (überplanmäßige) Untersuchungen zur präventiven Gesundheitsvorsorge des Arbeitnehmers erforderlich sind.

Zusätzlich möchten wir daran erinnern, dass der Termin für die Durchführung überfälliger ärztlicher Untersuchungen näher rückt, deren Gültigkeit aufgrund der sogenannten COVID-Vorschriften verlängert wurde.

Ein Arbeitnehmer in den Territorialen Verteidigungsstreitkräften – was muss ein Arbeitgeber beachten?

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Fragen zu Aspekten im Zusammenhang mit der Berufung eines Arbeitnehmers zum territorialen Militärdienst in den Territorialen Verteidigungsstreitkräften (WOT). Die Berufung in die WOT führt zu einer Reihe von Verpflichtungen für den Arbeitgeber und Ansprüchen für den Arbeitnehmer, die zu beachten und vor allem innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erfüllen sind. In unserem heutigen Blogpost erläutern wir, was Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer sich freiwillig zum Dienst in der WOT gemeldet haben, zu beachten haben.

Urlaube und Freistellungen nach der Neufassung des Arbeitsgesetzes: neue organisatorische Herausforderungen für Arbeitgeber


Die im April vorgenommene Novellierung des Arbeitsgesetzes brachte Änderungen mit sich, die unter anderem darauf abzielen, den Arbeitnehmern ein Gleichgewicht zwischen ihrem privaten und beruflichen Leben zu ermöglichen. Die Erweiterung einiger Rechte und die Einführung neuer Freistellungen werden zweifellos zu größerer Flexibilität führen, wenn es darum geht, berufliche und familiäre Verpflichtungen miteinander zu vereinen.

Für Arbeitgeber wiederum kann die angemessene Planung und Organisation der Arbeit eine echte Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Mitarbeiter unerwartet oder über einen längeren Zeitraum abwesend sind und aktuelle Mitarbeiter beispielsweise nicht mit Überstunden betraut werden können. In diesem Zusammenhang tauchen auch Fragen auf, ob und gegebenenfalls wann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Gewährung eines bestimmten Urlaubs oder einer Freistellung verweigern kann und wann er an dessen Antrag gebunden ist.

Weitere Änderungen des Arbeitsrechts – was ist die Lohn- und Gehaltsrichtlinie?

In der dynamischen Geschäftswelt von heute bewegen sich viele Unternehmen in Richtung Globalisierung. Die Unternehmen agieren zunehmend auf internationaler Ebene, was verschiedene Herausforderungen mit sich bringt, auch im Bereich des Personalmanagements. Als Reaktion auf diese Veränderungen und zur Gewährleistung eines angemessenen Arbeitnehmerschutzes hat die Europäische Union die Richtlinie 2023/970 vom 10. Mai 2023 zur Verbesserung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Verfahren zur Gewährleistung der Lohntransparenz und zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts (Lohn- und Gehaltsrichtlinie“) erlassen, die darauf abzielt, das Entgelt und die Vergütung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene zu regeln.

In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte dieser Richtlinie ein und erörtern, welche Auswirkungen sie für in der Europäischen Union tätige Unternehmen hat.

Überstunden für Teilzeitarbeiter: Schluss mit ungleicher Behandlung?

Teilzeitarbeiter sind Arbeitnehmer, die weniger Stunden als Vollzeitarbeiter arbeiten, also weniger als die standardmäßigen 160 Stunden im Monat.

Überstunden für Teilzeitarbeiter beziehen sich auf zusätzliche Arbeitsstunden, die über die im Vertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen, aber nicht die volle Stundenzahl erreichen. Ein Beispiel könnte ein Teilzeitmitarbeiter sein, der in Überstunden länger arbeitet, als im Vertrag festgehalten ist, aber nicht die volle Arbeitszeit erreicht.

Potenzielle auswirkungen von mobbing auf arbeitgeber und die bedeutung präventiver massnahmen

Die Auswirkungen von Mobbing am Arbeitsplatz können sich auf verschiedene Aspekte der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers auswirken, insbesondere auf sein Image, die Arbeitsmoral der Mitarbeiter und finanzielle Angelegenheiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass, um ein bestimmtes Verhalten als Mobbing anzuerkennen, bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt sein müssen, die anhaltende und langanhaltende Handlungen oder Verhaltensweisen wie Belästigung oder Einschüchterung eines Mitarbeiters einschließen, die zu einer Abwertung seiner beruflichen Bewertung führen, die darauf abzielen oder zur Folge haben, dass der Mitarbeiter gedemütigt, isoliert oder aus dem Team der Kollegen eliminiert wird. Das bedeutet, dass nicht jedes unerwünschte Verhalten am Arbeitsplatz als Mobbing bezeichnet werden kann. Auf der anderen Seite sollte die schnelle und effiziente Reaktion des Arbeitgebers dazu beitragen, unerwünschtes Verhalten zu stoppen, bevor es als langanhaltend und hartnäckig angesehen wird.

Ist eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz auch Diskriminierung?

Das polnische Arbeitsrecht sieht Regelungen vor, die es einem Arbeitnehmer ermöglichen, im Falle von Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz Klage zu erheben. Neben den Begriffen Diskriminierung und Mobbing wird im Arbeitsgesetzbuch auch der Begriff Ungleichbehandlung erwähnt. Die Unterscheidung zwischen diesen Erscheinungen ist für Gerichtsverfahren und die Frage der Beweislastverteilung sehr wichtig, deshalb analysieren wir im heutigen Blogpost einen äußerst wichtigen Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 24. August 2023, AZ: III PZP 1/23, der zweifellos dazu diente, aufkommende Zweifel bei der Auslegung der Vorschriften zu klären.

Ein Wort gegen Mobbing: welche Maßnahmen ergreifen wir zur Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung?

Mobbing und Diskriminierung sind Probleme, die die Gesellschaft auf vielen Ebenen betreffen, sowohl am Arbeitsplatz als auch im täglichen Leben. Der Kampf gegen diese Phänomene liegt nicht nur auf den Schultern von Einzelpersonen oder Arbeitgebern. Die Gesellschaft als Ganzes, unterstützt von NRO und ihren Initiativen, unternimmt aktive Schritte zur Sensibilisierung und Bekämpfung von Mobbing und Diskriminierung. In diesem Artikel werden wir einen Blick auf diese Aktivitäten werfen und sehen, ob und welche Schritte die Gesellschaft zur Bekämpfung dieser negativen Phänomene unternimmt.

Die ordnungsgemäße Einführung eines Verfahrens zum Schutz von Whistleblowern wird die Interessen des Arbeitgebers sichern

Nach dem Arbeitsgesetzbuch ist ein Arbeitnehmer insbesondere verpflichtet, für das Wohlergehen des Arbeitsplatzes zu sorgen und sein Eigentum zu schützen, was in der Regel durch die einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsordnung weiter präzisiert wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitarbeiter bereits aufgrund der arbeitsrechtlichen Vorschriften den Arbeitgeber über festgestellte Verstöße, Schäden, die ihm zugefügt wurden, und andere identifizierte Gefahren informieren sollten. In gewissem Maße kann erwartet werden, dass aufgrund der umgesetzten Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, mit der wir uns bereits seit ihrer Annahme befassen, Bestimmungen erlassen werden, die diese Verpflichtung weiter stärken. In letzter Zeit wurde bereits ein weiterer Entwurf des genannten und lang erwarteten Gesetzes zum Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, vorgelegt.

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