Das polnische Arbeitsrecht ist nicht nur eine Reihe von Verpflichtungen für Arbeitnehmer, sondern auch ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um das Personalmanagement zu unterstützen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte, die jeder Arbeitgeber kennen sollte:
1. Arbeitsvertrag – Arten und Anforderungen
- Arten von Verträgen: Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Arten von Verträgen wählen: befristet, unbefristet, auf Probe. Jede Art von Vertrag bringt unterschiedliche Pflichten und Rechte mit sich.
- Obligatorische Elemente: Jeder Arbeitsvertrag muss grundlegende Informationen enthalten, wie z. B.: die Vertragsparteien, die Art der Arbeit, den Arbeitsort, die Vergütung, die Arbeitszeit und das Datum des Arbeitsbeginns.
2. Arbeitszeit
- Arbeitszeitnormen: Gemäß den polnischen Vorschriften darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche bei einer Fünf-Tage-Woche nicht überschreiten.
- Arbeitszeitsysteme und -pläne: Es gibt verschiedene Arbeitszeitsysteme, wie z. B. gleichwertige, aufgabenbezogene oder unterbrochene Arbeitszeiten, die verwendet werden können. Jedes hat seine eigenen spezifischen Anforderungen und Einschränkungen.
- Überstunden: Der Arbeitgeber muss die Überstunden des Arbeitnehmers durch zusätzliche Bezahlung oder Freizeit ausgleichen.
3. Vergütung und Leistungen
- Mindestlohn: Jeder Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern mindestens einen Mindestlohn zahlen, der jährlich aktualisiert wird.
- Vergütungsbestandteile: Das Arbeitsentgelt kann sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen, z. B. Grundgehalt, Prämien, Überstundenzuschläge und andere Leistungen.
- Abzüge vom Gehalt: Der Arbeitgeber ist nur in bestimmten Situationen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen berechtigt, Lohnabzüge vorzunehmen.
3. Urlaub
- Jahresurlaub: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Höhe des Urlaubs hängt von der Dauer der Berufstätigkeit ab und beträgt zwischen 20 und 26 Tagen pro Jahr.
- Sonderurlaub: Die Beschäftigten haben auch Anspruch auf Urlaub aus anderen Gründen, wie Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub oder Urlaub auf Antrag.
- Planung und Inanspruchnahme des Urlaubs: Der Arbeitgeber sollte den Urlaub des Arbeitnehmers entsprechend planen und dabei die Bedürfnisse des Arbeitnehmers und die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigen.
5. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für sichere und hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehört, dass er Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz organisiert, geeignete Schutzausrüstungen bereitstellt und die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften kontrolliert.
- Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ergreifen.
6. Beendigung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsfristen: Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Art des Vertrags ab. Bei einem unbefristeten Vertrag liegt die Kündigungsfrist zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.
- Kündigungsverfahren: Der Arbeitgeber muss bei der Beendigung eines Arbeitsvertrags die einschlägigen Verfahren einhalten, z. B. in Bezug auf die Kündigungsgründe und die Anhörung der Gewerkschaften im Falle geschützter Arbeitnehmer.
- Abfindungszahlungen: In einigen Fällen, etwa bei Massenentlassungen, ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
7. Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
- Gleichberechtigung in der Beschäftigung: Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion oder anderen Merkmalen gleich behandelt werden.
- Verhinderung von Mobbing: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. durch die Einführung einer Anti-Mobbing-Politik oder die Durchführung von Schulungen.
8. Personalakten
- Führung von Personalakten: Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer eine Personalakte führen, die Unterlagen über die Entstehung, den Verlauf und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält.
- Speicherung und Schutz von Daten: Der Arbeitgeber muss die Datenschutzgesetze einhalten, wozu auch die Aufbewahrung von Mitarbeiterunterlagen für einen angemessenen Zeitraum gehört.
Die Kenntnis dieser Schlüsselaspekte des polnischen Arbeitsrechts ermöglicht es Arbeitgebern, ihr Team effektiv und rechtmäßig zu führen, rechtliche Risiken zu minimieren und positive Beziehungen zu den Mitarbeitern aufzubauen.
Autor:
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsreferendarin (PL)