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Inhalt

Die polnische Ordnung und die Vergütung der Arbeitnehmer im Jahr 2022

Die polnische Ordnung ist eine der wichtigsten Änderungen des polnischen Steuersystems, über die endlich abgestimmt wurde. Angesichts der bevorstehenden Revolution sind die Steuerzahler vor allem durch die Zeit benachteiligt, von der sie nicht viel haben, da die geplanten Änderungen bereits ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Eine der wichtigsten Bestimmungen der „Polnischen Ordnung“ sind Änderungen bei der Einkommenssteuer und bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Die Änderung wird erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie viel Geld in den Geldbörsen von Unternehmern, Arbeitnehmern, Gesellschaftern und Vorstandsmitgliedern von Unternehmen verbleiben wird. Deshalb lohnt es sich, herauszufinden, welche Veränderungen auf uns zukommen. Im Folgenden habe ich die wichtigsten Aspekte der Änderung dargestellt, die die Art und Weise der Berechnung von Steuern und Beiträgen für Arbeitnehmer, die im Rahmen von Arbeits- und Auftragsverträgen arbeiten, ändern wird:

1. Steuerfreier Betrag

Der Steuerfreibetrag wird für alle 30 000 PLN betragen. Bisher gab es in Polen einen degressiven Freibetrag, d. h. einen Freibetrag, der mit steigendem Einkommen sinkt. In der Praxis bedeutete dies, dass Personen, die mehr als 127 000 PLN pro Jahr verdienten, keinen Freibetrag hatten.

2. Anhebung der zweiten Steuergrenze auf 120 000 PLN

Die Änderungen werden sich auf Personen auswirken, die nach dem Steuertarif abrechnen. Der zweite Schwellenwert für die 32%ige Besteuerung galt für Beträge über 85 528 PLN und wird durch die Änderungen auf 120 000 PLN angehoben.

3. Keine steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen

Der Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer beträgt derzeit 9 % der Bemessungsgrundlage (Bruttogehalt – Sozialversicherungsbeiträge). Darüber hinaus wurde bisher ein erheblicher Teil der Steuern gesenkt, nämlich von den 9 %, die gezahlt wurden, wurden 7,75 % von der Steuer abgezogen. Die Änderung hat zur Folge, dass der gezahlte Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr steuerlich absetzbar ist. In der Praxis bedeutet dies eine Erhöhung der Belastung für alle Beitragszahler um 7,75 %.

4. Entlastung der Mittelschicht als Ausgleich

Die fehlende steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen wird für einige Arbeitnehmer durch die so genannte Mittelstandsentlastung kompensiert. Sie kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich nach der Steuertabelle richten und deren Bruttoeinkommen in einem bestimmten Jahr zwischen 68 412 PLN und 133 692 PLN liegt. Wichtig ist, dass die Erleichterung nicht für Personen gilt, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt sind. Sie wird auch nach einer speziellen Formel für die Entlastung der Mittelschicht in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet:

  • Einnahmen zwischen 68 412 PLN und 102 588 PLN: (Einnahmen x 6,68 % – 4566 PLN) ÷ 0,17,
  • Einnahmen zwischen 102 588 PLN und 133 692 PLN: (Einnahmen x (-7,35 %) + 9 829 PLN) ÷ 0,17.

Der Freibetrag kann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers in einem bestimmten Monat zwischen 5.701 PLN und 11.141 PLN, so wird der Arbeitgeber die Entlastung bereits bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung anwenden. Die monatliche Steuerentlastung wird ebenfalls nach einer bestimmten Formel und in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet:

  • Einkommen zwischen 5 701 PLN und 8 549 PLN (Einkommen x 6,68 % – 380,50 PLN) ÷ 0,17,
  • Einkommen zwischen 8 549 und 11 141 PLN (Einkommen x (-7,35 %) + 819,08 PLN) ÷ 0,17.

Es ist jedoch zu bedenken, dass, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Anspruch auf den Freibetrag verliert (z. B. wenn er durch eine starke Erhöhung die obere Einkommensgrenze für den Freibetrag überschreitet oder umgekehrt durch den Verlust des Arbeitsplatzes im Laufe des Jahres unter die Mindestgrenze für den Freibetrag fällt), der im Laufe des Jahres gewährte Freibetrag mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Um sich vor einem möglichen Zuschlag zu schützen, kann der Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben, dass er die Entlastung nicht in Anspruch nimmt.

5. Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens

Auch die Regeln für die Besteuerung von privat genutzten Firmenwagen werden geändert. Bisher wurde für die private Nutzung eines Firmenwagens ein Pauschalbetrag von 250 PLN oder 400 PLN – je nach Hubraum – zu den Einnahmen hinzugerechnet. Nach den Bestimmungen der polnischen Verordnung bleibt die Höhe des Pauschalbetrags unverändert, aber die Kriterien für seine Anwendung werden geändert. Die Pauschale in Höhe von 250 PLN wird von Arbeitnehmern erhoben, die Fahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 60 kW, Elektroautos und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge nutzen. Für die Nutzung von Firmenwagen, die diese Kriterien nicht erfüllen, wird ein Zuschlag von 400 PLN erhoben. In der Praxis kommen derzeit nur wenige Firmenfahrzeuge für den kleineren Pauschalbetrag in Frage. Dies bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer eine höhere Steuer für die Nutzung von Firmenwagen zahlen wird.

6. PIT-0 für Familien 4+

Ein Elternteil, der vier oder mehr Kinder erzieht, ist von der Einkommensteuer befreit. Die Ausnahmeregelung ist jedoch nur begrenzt anwendbar und gilt u. a. nicht für Personen, die einen Arbeitsvertrag oder einen Geschäftsführervertrag haben, sowie für Personen, die Einkünfte aus der Übertragung von Urheberrechten beziehen.
Darüber hinaus gilt die PIT-0 für Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze – sobald das Einkommen diesen Betrag übersteigt:

  • 115 528 PLN – für Steuerzahler, die ihre Konten nach den allgemeinen Regeln (gemäß der Steuertabelle) abrechnen,
  • 231 056 PLN – für Steuerpflichtige, die Ehegatten mit vier Kindern zusammenziehen.

Einkünfte, die diese Grenzen überschreiten, werden besteuert.

Wer wird gewinnen und wer wird verlieren?

Diejenigen, die bis zu 4000 PLN brutto verdienen (150-100 PLN pro Monat/1800-1200 PLN pro Jahr), werden am meisten von den Änderungen profitieren. Im Gehaltsbereich zwischen 4000 und 5500 PLN brutto sind die Änderungen für den Arbeitnehmer zwar von Vorteil, aber eher symbolisch (weniger als 100 PLN pro Monat/1200 PLN pro Jahr). Personen, die zwischen 5500 und 15 000 PLN brutto verdienen, gehören zu einer neutralen Gruppe.

Diejenigen, die mehr verdienen, werden mehr verlieren

Die negativen Auswirkungen des polnischen Erlasses werden zweifellos die Gruppe der Spitzenverdiener treffen. Bei einem Gehalt von mehr als 15 000 PLN brutto beträgt der Verlust im Laufe des Jahres weniger als 2 000 PLN. Nutzt er einen Firmenwagen, dessen Nutzung für private Zwecke durch eine Pauschale von 400 PLN abgedeckt ist, verliert er zusätzlich bis zu 130 PLN pro Jahr. Ein Arbeitnehmer, der 20 000 PLN brutto verdient, verliert mit der polnischen Ordnung etwa 6 500 PLN pro Jahr, und eine Person, die ein Monatsgehalt von 25 000 PLN brutto erhält, verliert etwa 11 000 PLN pro Jahr.

Die polnische Ordnung und die Vergütung der Arbeitnehmer im Jahr 2022.

Autor:
Dominika Zbonik, LL.B., Rechtsanwältin (PL)/ Steuerberaterin (PL)

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