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Inhalt

Verbindliche Zolltarifauskunft (WIT) – Gewissheit über die Einreihung von Waren, die Festsetzung von Zöllen und anderen Abgaben

Die verbindliche Zolltarifauskunft (WIT) ist eine amtliche Entscheidung über die zolltarifliche Einreihung von Waren innerhalb der Europäischen Union, die nicht nur den korrekten Zolltarifcode, sondern auch die Höhe der Zölle und sonstigen Zollgebühren festlegt. Die Einholung einer WIT-Entscheidung bietet dem Steuerpflichtigen die Gewähr, dass der richtige Zolltarifcode der Kombinierten Nomenklatur (CN) oder des TARIC angewandt wurde, dass die Zölle korrekt angemeldet wurden oder dass die für die Zollabfertigung erforderliche Zeit verkürzt wurde. Wie kann man das tun?

Wie erhält man eine WIT?

Die zuständige Behörde für die Erteilung einer WIT-Entscheidung ist die Steuerverwaltungskammer in Warschau.

Das Verfahren zur Erlangung der Entscheidung ist in mehrere Phasen unterteilt und recht kompliziert, weshalb wir im Folgenden kurz skizzieren, was zu tun ist.

Erster Schritt – PUESC-Konto

Der erste und unerlässliche Schritt ist die Einrichtung eines Kontos auf der Plattform für elektronische Zoll- und Steuerdienste (PUESC), über die Sie zunächst eine EORI-Nummer erhalten, dann die Vertretung verknüpfen und schließlich eine WIT beantragen können.

Zweiter Schritt – EORI-Nummer

Der nächste Schritt ist die Erlangung der so genannten EORI-Nummer, der Nummer des Registrierungs- und Identifizierungssystems der Union für Wirtschaftsbeteiligte, die für alle Zollvorgänge innerhalb der Europäischen Union verwendet wird.

Bei nationalen Unternehmern besteht die EORI-Nummer in der Regel aus dem Präfix „PL“, der NIP-Nummer und einer Folge von fünf Nullen. Jeder Unternehmer darf in der gesamten EU nur eine EORI-Nummer haben, und ohne diese Nummer ist die Einfuhr von Waren von außerhalb der Union nicht möglich.

Dritter Schritt – eWIT

Sobald Sie Ihre EORI-Nummer erhalten haben, müssen Sie Ihre Vertretung auf der PUESC-Plattform registrieren oder aktualisieren, indem Sie die Rechte für den Zugriff auf den eWIT-Dienst hinzufügen. Wird ein Bevollmächtigte eingeschaltet, sollte eine besondere Vollmacht erteilt werden, die den Bevollmächtigten bei der Erteilung der WIT vertritt. Eine solche Vollmacht sollte auch bei der Steuerverwaltungskammer registriert werden.

Erst wenn die Vertretung auf der PUESC-Plattform registriert oder aktualisiert ist, wird die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer WIT freigeschaltet.

Formalitäten im Zusammenhang mit der Erteilung einer WIT

Wie bereits erwähnt, ist die einzige wirksame Form, einen Antrag in elektronischer Form über die PUESC-Plattform einzureichen. Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Daten und Anschrift des Antragstellers;
  • die Daten des Zollvertreters (Bevollmächtigten), falls vorhanden;
  • die Anschrift des Ortes, an dem die Zollunterlagen aufbewahrt werden, und die Anschrift der Buchhaltung, wenn sich diese in einem anderen Land als der Sitz des Antragstellers befinden;
  • ob die WIT neu ausgestellt wird;
  • die Art des Geschäfts, auf das die WIT-Entscheidung angewendet werden soll (Ausfuhr oder Einfuhr);
  • die Art des in der Entscheidung zu verwendenden Tarifcodes (CN oder TARIC);
  • den Zolltarifcode, den der Antragsteller für die Einreihung der Waren für angemessen hält;
  • eine ausführliche Beschreibung der Waren.

Die Behörde kann die Zusendung von Mustern oder Fotos zur genauen Identifizierung der Waren verlangen.

Verweigerung der Erteilung einer WIT

Bitte beachten Sie, dass die Behörde die Erteilung einer WIT ablehnen wird, wenn der Steuerpflichtige sie für den innergemeinschaftlichen Handel verwenden möchte, da sie nur für Ausfuhr- oder Einfuhrgeschäfte aus Drittländern gelten kann.

Gebühren und Wartezeiten

Für die Beantragung einer WIT wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. Die einzigen Kosten, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, sind die Stempelgebühren für die Vollmacht, wenn er einen Bevollmächtigten für den Fall bestellt.

Die Wartezeit für die Erteilung einer WIT beträgt 120 Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem der Antrag von der Steuerverwaltungskammer angenommen wurde. Es sei daran erinnert, dass diese Frist erst ab dem Zeitpunkt berechnet wird, an dem die Behörde der Ansicht ist, dass ihr alle erforderlichen Informationen über die Waren vorliegen und der Antrag vollständig ist, und nicht ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag förmlich über das PUESC eingereicht wird.

Gültigkeit der WIT-Entscheidung

Die Entscheidung ist in der gesamten Europäischen Union drei Jahre lang gültig, und ihr Besitz verpflichtet den Steuerpflichtigen, bei der Zollabfertigung der Waren den sich aus der WIT ergebenden Tarifcode anzugeben. Die Entscheidung kann jedoch früher als nach drei Jahren ungültig werden, wenn sie aufgrund von Änderungen des Zolltarifs oder aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben rechtswidrig geworden ist.

Vorteile einer WIT

Der Besitz von verbindlicher Zolltarifauskunft durch den Steuerpflichtigen ist zweifellos eine Sicherheit für die Anwendung eines guten Zolltarifkodex und eine Garantie für die korrekte Berechnung der Zollgebühren.

Das Verfahren zur Erlangung einer Entscheidung ist nicht nur zeitaufwändig, sondern auch schwierig, da die PUESC-Plattform nicht intuitiv ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne bei der Einholung einer WIT-Entscheidung und beantworten alle Ihre Fragen.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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