Sind Sie mit einem Mandat in Polen für Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Umsatzsteuer bestraft worden? Selbst wenn Sie diese Geldbuße akzeptieren, kann das Versäumnis, die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu erledigen, Sie weiteren Problemen aussetzen.
Wenn Sie ein registrierter polnischer Umsatzsteuerpflichtiger sind und Briefe vom polnischen Finanzamt erhalten, dann sollten Sie zwecks der Vermeidung der Sanktionen innerhalb der in dem Brief angegebenen Frist antworten. Die Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt erfolgt auf Polnisch, daher verstehen wir, dass dies für ausländische Subjekte Schwierigkeiten verursachen kann. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bußgeldverfahrens gehört nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes, sondern auch das Ausfüllen einer entsprechenden Dokumentation. Darüber hinaus entbindet die Verhängung einer Geldbuße den Steuerpflichtigen von der Verpflichtung zu einer korrekten Abrechnung nicht.
Wir können Sie in dieser Angelegenheit unterstützen. Schicken Sie uns einen Scan des vom Finanzamt erhaltenen Briefes und wir erledigen den Rest.
Autor:
dr Małgorzata Stępień, MBA, Rechtsanwältin (PL)/Steuerberaterin (PL)