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Inhalt

Grenzüberschreitende Änderungen in der Umsatzsteuer!

Am 01.01.2020 traten europäische Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (sog. Quick Fixes) in Kraft. Die neuen Vorschriften betreffen folgende Bereiche:

  • Neue Anforderung bzgl. der umsatzsteuerlichen EU-Registrierung bei der Vornahme der innergemeinschaftlichen Verbringungen
  • Neue Dokumentationspflichten zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Call-off-Stock-Lager (Abruflager)
  • Reihengeschäfte

Bitte beachten Sie, dass der polnische Gesetzgeber nicht geschafft hat, die sich aus den o/g Rechtsakten ergebenden Änderungen rechtszeitig in die polnischen Vorschriften einzuführen. Das polnische Finanzministerium hat benachrichtigt, dass bis zur Einführung der Änderungen in die polnischen Vorschriften (nachfolgend die „Übergangsphase“), die polnischen Steuerpflichtigen eine Wahl haben, ob Sie die bisherigen Vorschriften der polnischen Gesetze oder die neuen Vorschriften der Richtlinie (Durchführungsverordnung ist unmittelbar anwendbar) anwenden wollen. Diese Wahl sollte jedoch konsequent sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Autor:
dr Małgorzata Stępień, MBA, Rechtsanwältin (PL)/Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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