Geplante Abwesenheiten von Arbeitnehmern ermöglichen dem Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um für Ersatz zu sorgen und die Aufgaben zu verteilen. Manchmal kommt es jedoch zu plötzlichen Abwesenheiten von Arbeitnehmern, wenn man sie am wenigsten erwartet, was die regulären Arbeitsabläufe stören kann. Was kann ein Arbeitgeber in einem solchen Fall verlangen? Welche Konsequenzen kann er gegenüber den Arbeitnehmern ziehen? Antworten auf diese Fragen und praktische Tipps zu diesem Thema finden Sie im Folgenden.
Allgemeine Grundsätze
Nach den Bestimmungen der polnischen Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 15. Mai 1996 über die Art und Weise der Begründung von Abwesenheiten von der Arbeit und der Gewährung von Arbeitsbefreiung für Arbeitnehmer muss ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber:
- den Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit von der Arbeit im Voraus mitzuteilen, wenn der Grund für die Abwesenheit bekannt oder vorhersehbar ist,
- den Grund für die Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mitteilen, spätestens jedoch am zweiten Tag der Abwesenheit von der Arbeit.
Es sei daran erinnert, dass die bloße Vorankündigung einer künftigen Abwesenheit nicht von der Verpflichtung entbindet, den Arbeitgeber anschließend über deren Eintritt zu informieren.
Urlaub auf Verlangen
Im Falle eines Notfalls, der die Anwesenheit am Arbeitsplatz unmöglich macht, können die Arbeitnehmer auf Verlangen Urlaub nehmen.
Gemäß den Bestimmungen des polnischen Arbeitsgesetzbuchs ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag des Arbeitnehmers zu dem von ihm angegebenen Zeitpunkt nicht mehr als 4 Tage Urlaub im Kalenderjahr zu gewähren. Das Ausmaß des Urlaubs auf Verlangen ist Teil des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers.
Der Antrag des Arbeitnehmers muss spätestens an dem Tag gestellt werden, an dem der Urlaub beginnen soll, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Urlaub nach der Arbeitszeit des Arbeitnehmers voraussichtlich beginnen wird. Die Arbeitsordnung oder die gängige Praxis des Arbeitgebers kann auch einen späteren Zeitpunkt vorsehen.
Die Verpflichtung, Urlaub auf Verlangen zu gewähren, ist nicht absolut, und der Arbeitgeber kann den Antrag eines Arbeitnehmers aufgrund besonderer Umstände ablehnen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitnehmer, die sich in der gleichen oder einer ähnlichen Situation befinden, gleich behandelt werden, um das Risiko diskriminierender Anschuldigungen in dieser Hinsicht zu minimieren.
Entlassung aus Gründen höherer Gewalt
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Beurlaubung von 2 Tagen oder 16 Stunden im Kalenderjahr aus Gründen höherer Gewalt für dringende familiäre Angelegenheiten, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden, wenn die unmittelbare Anwesenheit des Arbeitnehmers erforderlich ist. Während dieser Beurlaubung hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf die Hälfte seines Gehalts.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub auf Antrag des Arbeitnehmers zu gewähren. Der Arbeitnehmer muss den Antrag spätestens an dem Tag stellen, an dem der Urlaub genommen wird.
Abwesenheit aufgrund von Krankheit
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Arbeitnehmers ist der Nachweis, der die Abwesenheit von der Arbeit rechtfertigt, eine ärztliche Bescheinigung, die nach dem von der Sozialversicherungsanstalt festgelegten Muster über ein IKT-System ausgestellt wird. Trotz der Automatisierung dieses Prozesses müssen die Arbeitnehmer immer noch daran denken, den Arbeitgeber über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren.
Folgen von Verstößen
Nach den polnischen Vorschriften über Abwesenheit muss ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber von sich aus zuverlässig und unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer seiner Abwesenheit von der Arbeit informieren. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, kann eine schwerwiegende Verletzung einer grundlegenden Pflicht des Arbeitnehmers darstellen und somit die Beendigung des Arbeitsvertrags des Arbeitnehmers im Wege einer Disziplinarmaßnahme rechtfertigen.
Zusammenfassung
Plötzliche Abwesenheiten von Arbeitnehmern können schwer vorhersehbar sein und den täglichen Arbeitsrhythmus durcheinander bringen, daher hat der Arbeitgeber das Recht, in solchen Situationen bestimmte Maßnahmen vom Arbeitnehmer zu erwarten. Nach polnischem Recht sollte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber so bald wie möglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer seiner Abwesenheit informieren. Kommt der Arbeitnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, kann der Arbeitgeber disziplinarische Maßnahmen ergreifen, die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen können.
Die Arbeitgeber sollten daher auf unerwartete Abwesenheiten vorbereitet sein, aber es liegt an den Arbeitnehmern, sich um größtmögliche Transparenz und Kommunikation in solchen Situationen zu bemühen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, setzen Sie sich bitte mit der Kanzlei in Verbindung.
Autor:
Maria Aleksiejak, Referendarin (PL)