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Inhalt

Änderungen in der PPK – auf was sollten Sie achten?

Mit dem Gesetz vom 28. April 2022 über die Grundsätze der Durchführung von aus europäischen Fonds finanzierten Aufgaben in der Finanziellen Vorausschau 2021-2027 (GBl. 2022, Pos. 1079, in der geänderten Fassung) wurden zahlreiche Änderungen in das Gesetz über Arbeitnehmerkapitalpläne (poln. PPK) (GBl. 2020, Pos. 1342, in der geänderten Fassung) und das Gesetz über die staatliche Arbeitsinspektion (poln. PIP) (GBl. 2019, Pos. 1251, in der geänderten Fassung) eingeführt. Die am 4. Juni 2022 in Kraft getretenen Änderungen betreffen unter anderem die Frist für die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers in der PPK, die Übertragung von Mitteln, die Definition des Beschäftigungsunternehmens, die Einzahlungen in die PPK und neue Befugnisse der staatlichen Arbeitsinspektion (poln. PIP).

Einstellung eines neuen Mitarbeiters und Einschreibung in PPK

Eine wichtige Änderung der eingeführten Novelle ist die Berechtigung des Arbeitgebers, einen neu eingestellten Arbeitnehmer bereits nach 14 Tagen der Beschäftigung in PPK einzuschreiben.

Zuvor war die Anmeldung eines Arbeitnehmers zum System erst nach drei Monaten möglich. Die Höchstfrist für die Einschreibung eines neuen Arbeitnehmers in PPK läuft jedoch weiterhin am 10. des Monats ab, der auf den Monat folgt, in dem die dreimonatige Beschäftigungszeit abgelaufen ist.

Die Anmeldung eines Arbeitnehmers zur PPK nach 14 Tagen Beschäftigung ist jedoch das Recht des Arbeitgebers, nicht seine Pflicht.

Übertragung von Ersparnissen

Ein weiteres Element der eingeführten Änderungen ist das Datum, an dem ein neu eingestellter Arbeitnehmer die in seinem Namen abgeschlossenen PPK-Vereinbarungen melden muss.

Zuvor war der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nach 3 Monaten Beschäftigung nachgekommen. Nun muss eine neu eingestellte Person eine solche Erklärung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anmeldung des Arbeitnehmers in der PPK durch den Arbeitgeber abgeben.

Änderung der Definition des Beschäftigungsunternehmens

Die vorgenommenen Änderungen bestehen darin, eine Definition des Begriffs „Identifikationsnummer“ hinzuzufügen und dem Zahler von Sozialversicherungsbeiträgen – im Falle von Arbeitgebern ohne Identifikationsnummer – den Status eines Beschäftigungsunternehmens zu verleihen.

Die Identifikationsnummer im Sinne des PPK-Gesetzes ist derzeit die NIP- oder REGON-Nummer.

Zahlungen an PPK

In seiner neuen Fassung erlaubt das PPK-Gesetz den Arbeitgebern, die PPK-Beiträge ab dem Datum zu zahlen, an dem die Beiträge entstanden sind und eingezogen wurden (und somit sogar im selben Monat, in dem der Arbeitnehmer zur PPK angemeldet wurde).

Die zusätzliche Zahlung hingegen wird wie die meisten anderen Erklärungen des Arbeitnehmers ab dem Monat wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung abgegeben wurde.

Wesentliche Änderungen gibt es auch beim Begrüßungsgeld (die Frist für die Überweisung des Begrüßungsgeldes auf das Konto des Arbeitnehmers wurde um 15 Tage verlängert) und beim Jahreszuschlag. Einige der Änderungen werden erst am 21. November 2022 in Kraft treten.

Neue Befugnisse der staatlichen Arbeitsinspektion

Ab 4. Juni 2022 die staatliche Arbeitsinspektion wurde ermächtigt, Inspektionen u.a. in Bezug auf folgende Punkte durchzuführen:

  • Einhaltung des Verbots, Mitarbeiter zum Austritt aus dem PPK-System zu bewegen;
  • Abschluss des PPK Vertrages;
  • rechtzeitige Zahlungen an PPK;
  • Führung von Aufzeichnungen zur Berechnung der PPK-Zahlungen.

Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem PPK-Gesetz, zu deren Durchsetzung das PIP ermächtigt ist, können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 PLN geahndet werden.

Nicht zu vergessen sind die anderen im PPK-Gesetz vorgesehenen Sanktionen, wie z. B. eine Geldbuße von bis zu 1,5% des Gehaltsfonds des Arbeitgebers für den nicht fristgerechten Abschluss eines PPK-Vertrages.

Andere wichtige Änderungen

  • auf Verlangen des Polnischen Entwicklungsfonds (poln. PFR) mussten die Kleinstunternehmer eine Erklärung über die Befreiung von der Anwendung des PPK-Gesetzes abgeben;
  • Umfang der Informationen, die die Finanzinstitutionen den Arbeitgebern zur Verfügung stellen, wird begrenzt;
  • PFR wurde ermächtigt, Daten aus den PPK-Aufzeichnungen zu verwenden.

Worauf sollten Arbeitgeber schon heute achten?

In erster Linie auf den Abschluss eines PPK-Vertrags oder die Überprüfung, ob sie alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Vertrags erfüllen. In engem Zusammenhang mit der Einführung des PPK-Programms im Unternehmen steht die Anmeldung oder die Austrittserklärung des Arbeitnehmers – in diesem Fall sollten wir uns an das absolute Verbot erinnern, den Arbeitnehmer von der Anmeldung zum PPK-Programm abzuhalten. Es scheint, dass dieser Aspekt nun im Rahmen der Kontrolle des PIP besonders geprüft werden soll. Ein Arbeitnehmer kann bereits nach 14 Tagen Beschäftigung, spätestens jedoch nach drei Monaten, in der PPK eingeschrieben werden. Die Arbeitgeber sollten auch auf Änderungen bei den PPK-Beiträgen achten – möglicherweise besteht hier Handlungsbedarf für die Buchhaltung.

Autoren:
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsanwaltsreferendarin (PL)

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