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Inhalt

Wichtige Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen

Das polnische Arbeitsgesetzbuch sieht besondere Rechte für schwangere Frauen vor. Für viele Arbeitgeber ist das Verständnis der Pflichten gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen entscheidend, da es einerseits rechtliche Sicherheit gewährleistet und andererseits das positive Image und die Kultur ihrer Organisation stärkt.

Zu den wesentlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwangerer Frauen gehören:

  • die Notwendigkeit, angemessene Bedingungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten,
  • der besondere Schutz des Arbeitsverhältnisses und
  • die Arbeitszeit.

Manchmal gehen Arbeitgeber jedoch über die polnischen gesetzlichen Normen hinaus und bieten schwangeren Frauen zusätzliche Vorteile, was zweifellos zur Schaffung eines freundlichen Arbeitsumfelds beiträgt.

Kann man eine schwangere Frau einstellen?

Arbeitgeber fragen sich oft, ob sie eine Bewerberin im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft einstellen können – im Bewusstsein, dass sie für längere Zeit abwesend sein könnte. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die polnischen gesetzlichen Vorschriften die Beschäftigung schwangerer Frauen nicht verbieten. Im Gegenteil, die Nichtbeschäftigung der objektiv besten Kandidatin für eine bestimmte Stelle nur aufgrund ihrer Schwangerschaft könnte als Diskriminierung angesehen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass polnische Antidiskriminierungsvorschriften bereits im Rekrutierungsprozess Anwendung finden.

Schutz des Arbeitsverhältnisses

Gemäß den Bestimmungen des polnischen Arbeitsgesetzbuches darf der Arbeitgeber während der Schwangerschaft keine:

  • Vorbereitungen zur Kündigung oder fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen,
  • das Arbeitsverhältnis kündigen oder beenden, es sei denn, es liegen Gründe für eine fristlose Kündigung vor und die zuständige Gewerkschaftsorganisation hat der Kündigung zugestimmt.

Verlängerung des Arbeitsvertrags bis zur Geburt

Ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein Probevertrag von mehr als einem Monat, der nach dem dritten Monat der Schwangerschaft enden würde, wird bis zur Geburt verlängert. In diesem Fall muss festgestellt werden, ob am Tag, an dem der befristete Arbeitsvertrag enden würde, bereits mindestens 85 Tage vergangen sind, d.h. 3 Mondmonate + 1 Tag ab dem Tag der Empfängnis. Diese Regelung gilt nicht für befristete Arbeitsverträge, die zum Zwecke der Vertretung eines Arbeitnehmers während seiner entschuldigten Abwesenheit abgeschlossen wurden.

Welche Arbeiten dürfen schwangeren Frauen nicht zugewiesen werden?

Schwangere Frauen dürfen keine anstrengenden, gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten ausführen, die sich nachteilig auf ihre Gesundheit oder den Schwangerschaftsverlauf auswirken könnten. Die Einzelheiten dazu sind in der polnischen Verordnung des Ministerrats vom 3. April 2017 über die Liste der anstrengenden, gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Arbeiten für schwangere und stillende Frauen festgelegt.

Arbeitszeit für schwangere Arbeitnehmerinnen

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht:

  • in Überstunden oder nachts beschäftigt werden,
  • ohne ihre Zustimmung an einen anderen Arbeitsort abgeordnet werden.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, der schwangeren Arbeitnehmerin Freistellungen für ärztliche Untersuchungen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, wenn diese Untersuchungen nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können. Für die dadurch bedingte Abwesenheit von der Arbeit behält die Arbeitnehmerin ihren Anspruch auf Entgelt.

Ab wann haben schwangere Frauen Anspruch auf besondere Rechte?

Gemäß dem polnischen Arbeitsgesetzbuch sollte der Schwangerschaftszustand durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die besonderen Rechte für schwangere Frauen ab dem Zeitpunkt des Vorlegens des entsprechenden ärztlichen Attests berücksichtigen sollte. Was jedoch, wenn die Arbeitnehmerin aus verschiedenen Gründen ein solches Attest nicht vorlegt? Nach der Rechtsprechung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die der schwangeren Frau zustehenden Rechte auch dann zu gewähren, wenn sie kein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt, aber die Schwangerschaft offensichtlich ist. Der Arbeitgeber sollte daher die oben genannten Rechte auch ohne ein ärztliches Attest gewähren.

Zusammenfassung

Der polnische Gesetzgeber gewährt schwangeren Frauen eine Reihe von Rechten, deren Umsetzung den Arbeitgebern bewusst sein sollte. Als positiven Trend unter den Arbeitgebern sollte die zusätzliche Unterstützung für schwangere Frauen bewertet werden, die über die polnischen gesetzlichen Normen hinausgeht, wie z.B. Startpakete für Neugeborene.

Bei Fragen oder Zweifeln in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:
Maria Aleksiejak, Referendarin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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