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Inhalt

Vertrag über Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als „Must-Have“

Das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein effektives Instrument zum Schutz wichtiger Informationen für den Arbeitgeber und trägt zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.

Während des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer sind gemäß dem Arbeitsgesetzbuch unter anderem dazu verpflichtet, für das Wohl des Arbeitsplatzes zu sorgen und die Bestimmungen des Arbeitsvertrags sowie interne Vorschriften des Arbeitgebers zu beachten. Arbeitsverträge enthalten üblicherweise Klauseln zur Vertraulichkeit und zum Verbot der Arbeit für konkurrierende Unternehmen.

Jedoch nach der Kündigung des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer nicht mehr an die Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder den Verpflichtungen gemäß dem Arbeitsgesetzbuch gebunden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Wettbewerbsverbotsvertrag abzuschließen.

Mit welchen Arbeitnehmern sollte ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht gezogen werden?

Vor der Entscheidung, einen Wettbewerbsverbotsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuschließen, wird empfohlen, die Organisationsstruktur zu analysieren, insbesondere unter Berücksichtigung von Positionen, auf denen Arbeitnehmer Zugang zu wichtigen Informationen haben. Wenn die Offenlegung solcher Daten potenziell dem Arbeitgeber schaden könnte, ist es sinnvoll, in Betracht zu ziehen, einen Wettbewerbsverbotsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit diesen Arbeitnehmern abzuschließen.

Es ist zu beachten, dass es in diesem Kontext keine Einschränkungen gibt. Im Gegenteil, es wird angenommen, dass der gesetzliche Begriff „besonders wichtige Informationen“ subjektiv ist und von der individuellen Überzeugung des Arbeitgebers abhängt. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber entscheidet, mit welchen Arbeitnehmern er ein Wettbewerbsverbot abschließen möchte.

Gültigkeit und Elemente des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der schriftlichen Form unter Strafe der Nichtigkeit. Ein solcher Vertrag sollte Bestimmungen zu unter anderem enthalten:

  • Dauer der Wettbewerbsbeschränkung,
  • Höhe der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber geschuldeten Entschädigung,
  • Definition der Wettbewerbsbeschränkung und
  • potenzielle vertragliche Strafen.

Was tun, wenn ein Arbeitnehmer die Wettbewerbsverbot-Vereinbarung ablehnt?

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot zu unterzeichnen, kann einen gerechtfertigten Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber auf einen Vertrauensverlust in den Untergebenen hinweisen, da die Weigerung indirekter Beweis für Illoyalität oder den Willen zur Durchführung von Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers sein kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine Vereinbarung über wettbewerbswidrige Aktivitäten zu unterzeichnen, keinen gerechtfertigten Grund für eine Kündigung darstellen wird, wenn ihre Bestimmungen nicht mit dem Arbeitsgesetzbuch in Einklang stehen.

Wichtige zusätzliche Klauseln

Es besteht die Möglichkeit, in einem Wettbewerbsverbot Klauseln aufzunehmen, die dem Arbeitgeber das Recht geben, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurückzutreten. Wenn der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Solche Bestimmungen sind besonders hilfreich, wenn der Arbeitnehmer nach und nach von neuen Projekten ausgeschlossen wird und die Informationen, die er besitzt, vom Arbeitgeber nicht mehr als besonders wichtig angesehen werden.

Bei Streitigkeiten sind Vertragsbestimmungen und Beweissammlung entscheidend

Indem der Arbeitgeber eine Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot anstrebt, schützt er seine Interessen. Wenn der Arbeitgeber später den ehemaligen Arbeitnehmer der Verletzung der Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschuldigt, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Vereinbarung die Interessen des Arbeitgebers effektiv schützen und gegebenenfalls Beweise für mögliche Verstöße des ehemaligen Arbeitnehmers sichern.

Für weitere Informationen zur Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:
Maria Aleksiejak, Referendarin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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