TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

TAX & LAW TELEGRAM

Let our experience be your guide 

Inhalt

Quellensteuer – ab dem 01.07.2020 weitere wichtige Änderungen

Quellensteuer ist eine Steuer, die vom polnischen Unternehmen (Steuerentrichtungspflichtigen) in Polen im Zusammenhang mit einer Zahlung an ausländische Unternehmen für einige Leistungen grundsätzlich einzubehalten ist, einschließlich die Zahlungen auf Dividenden (19%), (Darlehens- oder Kredits-) Zinsen oder Vergütungen für Beratungsleistungen (20%). Die bisherigen Vorschriften ermöglichten die Befreiung dieser Zahlungen von der Quellenbesteuerung in Polen oder die Anwendung von ermäßigten Quellensteuersätzen (z.B. in Höhe von 5 % oder 15 %), soweit die bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Beginnend ab dem 01.07.2020 werden die analogen Prinzipien gelten, jedoch mit weiteren wichtigen Änderungen.

Im Fall, wenn der ausgezahlte Betrag zugunsten desselben Steuerpflichtigen (d.h. desselben ausländischen Unternehmens) im Laufe des Steuerjahres den Betrag von 2.000.000,00 PLN überschreitet, wird der Steuerentrichtungspflichtige grundsätzlich in erster Reihe dazu verpflichtet sein, bei Überschuss über 2.000.000,00 PLN die Quellensteuer ohne Befreiung nach dem nicht ermäßigten polnischen Quellensteuersatz (grundsätzlich 19% oder 20%) einzubehalten und an das polnische Finanzamt abzuführen.

Die Quellensteuer kann dann im einen speziellen Verfahren zur Erstattung angemeldet werden. Nach den neuen Regelungen bestehen nun zwei Wege, von der Notwendigkeit der Einbehaltung der Quellensteuer abzuweichen, d.h. Besorgung eines Quellensteuerbefreiungsgutachtens oder Abgabe der Erklärungen durch die sämtlichen Geschäftsführer des Steuerentrichtungspflichtigen.

Wir würden Sie gerne im Laufe der Erlangung von steuerlichen Begünstigungen unterstützen.

Autoren:
Łukasz Dachowski, LL.M., Rechtsanwalt (PL)/ Steuerberater (PL)/Partner
Magdalena Stefaniak-Odziemska, Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
Zum Seitenanfang