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Inhalt

Quellensteuer in Polen – Erforderliche Überprüfungstätigkeiten

Ist die erforderliche Sorgfalt im Zusammenhang mit der Quellensteuer in Polen erinnernswert? Wir haben eine weitere Infografik erstellt, in der wir dieses komplizierte Problem erklären. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.

Fall: Steuerstrenge im Bereich strengerer Sorgfaltspflichten bei der Zahlung von Forderungen, die der Quellensteuern unterliegen.

Ergebnis: bei der Überprüfung der Bedingungen, die den Anspruch auf Quellensteuerbefreiung oder Quellensteuer-Vorzugssatz ermöglichen, ist das polnische Unternehmen nun verpflichtet, eine besondere Sorgfalt zu beachten, die nach Art und Größe des geführten Geschäfts abhängt.

Erforderliche Überprüfungstätigkeiten:

  • verfügbare Unterlagen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Umständen;
  • steuerlicher Wohnsitz (Ort der Gewinnbesteuerung) des Empfängers der Forderungen (ausländische Gesellschaft);
  • Status eines ausländischen Unternehmens, das Forderungen im Sinne der Definition des so genannten „beneficial owner“ erhält, einschließlich durch das Prisma der Führung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens.

Sanktion:

Die Nichtbeachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht kann zur Auferlegung einer zusätzlichen Steuerlast auf den Steuerzahler in Höhe von 10 % jeder anwendbaren Steuerbemessungsgrundlage führen, für die der Steuerzahler die Steuerbefreiung oder den Vorzugssteuersatz nicht richtig angewandt hat.

Quellensteuer in Polen - Erforderliche Überprüfungstätigkeiten

Autoren:
Łukasz Dachowski, LL.M., Rechtsanwalt (PL)/ Steuerberater (PL)/Partner
Magdalena Stefaniak-Odziemska, Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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