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Inhalt

Neue Fristen und Formalitäten für Verrechnungspreise im Jahr 2020

Die seit Januar 2019 geltenden Vorschriften betreffend die Verrechnungspreise haben zahlreiche Änderungen eingeführt, wie zum Beispiel:

  • neue Dokumentationsschwellenwerte,
  • die Pflicht zur Einreichung bei dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung von Informationen über Verrechnungspreise TPR-C (juristische Personen) oder TPR-P (natürliche Personen),
  • die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, in welcher bestätigt wird, dass die Verrechnungspreisdokumentation erstellt wurde und dass die Transaktionen zu solchen Bedingungen durchgeführt werden, welche auch zwischen unverbundenen Unternehmen vereinbart würden.

Die Steuerpflichtigen müssen daher auf die neuen Regelungen besonders aufmerksam sein, wobei sie jedoch beachten müssen, dass die gesetzlichen Fristen in dieser Hinsicht eingehalten werden. Diese Fristen sind für die meisten Steuerpflichtigen aufgrund der Coronavirus-Pandemie verlängert worden und laufen am 31. Dezember 2020 ab.

Die Fristen für die Abgabe von TPR-C und TPR-P für das Jahr 2020

Die Frist für die Einreichung der Informationen TPR-C (TPR-P) sowie der oben genannten Erklärungen läuft grundsätzlich für Steuerpflichtige, deren Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt am 30. September 2020 ab. (aufgrund der Pandemie COVID-19 würde diese Frist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert) Für die Verletzung der Fristen für die Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen oder für die Abgabe von Erklärung, in welcher falsche Informationen angegeben wurden hat der polnische Gesetzgeber Sanktionen vorgesehen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Formalitäten innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen, sondern auch die erforderlichen Unterlagen zuverlässig vorzubereiten.

Die Vorbereitung der erforderlichen Daten kann zeitaufwendig sein

Gemäß der Begründung zu dem Gesetz, mit welchem die oben genannten Verpflichtungen eingeführt wurden, besteht der Zweck der eingeführten Regelungen darin, dass der Leiter der Nationalen Steuerverwaltung von den Steuerpflichtigen detaillierte Informationen über Bedingungen zu welchen die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen abgewickelt werden, erhalten wird. Die auf diese Weise gesammelten Daten sollten für statistische und wirtschaftliche Analysen sowie für Analyse des Risikos einer Unterschätzung des Einkommens durch die Steuerpflichtigen aufgrund nicht marktüblichen Verhaltens verwendet werden.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Kernelement der Information über Verrechnungspreise TPR eine korrekte Angabe von folgenden Daten ist:

  • Ergebnis aus der Transaktion,
  • Daten aus der erstellten Benchmarkanalyse,
  • Angabe von Werten über erzielte Marge, Rentabilität der Aktiva oder Rentabilität des Eigenkapitals.

Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen sollte nicht verzögert werden

Um die vom Gesetzgeber auferlegten Verrechnungspreisverpflichtungen rechtzeitig und zuverlässig zu erfüllen, schlagen wir daher vor, schon jetzt geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Steuerpflichtigen haben zusätzliche Zeit gewonnen, um die Formalitäten zu erledigen, aber das bedeutet nicht, dass sie das oben genannte Thema bis zum letzten Moment aufschieben können. Die Identifizierung von Transaktionen und die anschließende Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und die Erledigung der Formalitäten gemäß den neuen Vorschriften kann sich als zeitaufwändig erweisen.

Autor:
Magdalena Stefaniak-Odziemska, Steuerberaterin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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