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Inhalt

Endtermin für die Inanspruchnahme von ausstehenden Urlaubstagen durch Arbeitnehmer kommt immer näher. Was müssen die Arbeitgeber wissen?

September ist ein Monat voller Herausforderungen, und eine der wichtigsten für jeden Arbeitgeber ist der bevorstehende Stichtag, 30. September. Dies ist das entscheidende Datum, bis zu dem der ausstehende Jahresurlaub, den die Mitarbeiter im Vorjahr hätten nehmen sollen, gewährt werden muss. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sowohl die Einhaltung des Arbeitsrechts als auch das Wohlbefinden des Teams sicherzustellen.

Ausstehender Jahresurlaub

Ausstehender Jahresurlaubist Urlaub, den ein Arbeitnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht genommen hat. Nach den geltenden polnischen Rechtsvorschriften muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub bis spätestens 30. September des Folgejahres genommen hat.

Zur Erinnerung: Ein Arbeitnehmer hat in Polen in der Regel Anspruch auf 26 Tage Jahresurlaub in jedem Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den im Jahr 2023 nicht genutzten Jahresurlaub bis zum 30. September des betreffenden Jahres nehmen sollte.

Einigung als Schlüssel zum Erfolg

Der erste und effizienteste Schritt ist der Versuch, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung darüber zu treffen, wann er den ausstehenden Jahresurlaub nehmen soll. Eine solche Vereinbarung sollte rechtzeitig getroffen werden, damit der Arbeitnehmer Zeit hat, den ausstehenden Jahresurlaub vor dem 30. September zu nehmen.

In offenen Gesprächen lässt sich sicherlich eine Lösung finden, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zufriedenstellend ist. Es ist auch eine gute Idee, die Arbeitnehmer zu ermutigen, den Urlaub im Voraus zu planen. Dies ermöglicht ein effizientes Teammanagement und verhindert, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer anweisen muss, den ausstehenden Jahresurlaub zu nehmen, wenn die gesetzliche Frist 30. September bevorsteht.

Keine Einigung mit dem Mitarbeiter? Das Recht steht auf der Seite des Arbeitgebers

Wenn eine Einigung mit dem Arbeitnehmer nicht möglich ist (z. B. weil der Arbeitnehmer nicht bereit ist, den Urlaub bis zum 30. September zu nehmen), hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer einseitig in eine noch ausstehende Beurlaubung zu schicken. Dies kann er auch dann tun, wenn der Arbeitnehmer dem nicht zustimmt. Das polnische Arbeitsrecht ist in dieser Hinsicht absolut – der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer den noch ausstehenden Urlaub bis zum 30. September in Anspruch nimmt, um das Unternehmen vor möglichen Sanktionen zu schützen.

Das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer anzuweisen, den ausstehenden Jahresurlaub zu nehmen, wenn das Enddatum für die Inanspruchnahme dieses Urlaubs näher rückt (30. September), wird von der polnischen Rechtsprechung einstimmig bestätigt (z. B. Urteil des polnischen Obersten Gerichts vom 24. Januar 2006, Az. I PK 124/05). Dieses Verständnis der Bestimmungen des polnischen Arbeitsgesetzbuchs gewährleistet, dass die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter der Organisation gewährleistet ist.

Ausstehender Urlaub – warum es sich lohnt, sich darum zu kümmern

Es sei daran erinnert, dass die Einhaltung der Vorschriften über ausstehenden Urlaub nicht nur eine Verpflichtung ist, sondern auch eine Form der Förderung einer positiven Atmosphäre in der Organisation. Wird der ausstehende Jahresurlaub nicht bis Ende September genommen, kann es zu einer Inspektion durch die polnische Arbeitsaufsicht kommen, was unnötigen Stress und Konsequenzen für den Arbeitgeber mit sich bringen kann.

Es ist ganz einfach, solche Situationen zu vermeiden: Sorgen Sie einfach dafür, dass die Arbeitnehmer ihren ausstehenden Jahresurlaub bis spätestens 30. September nehmen. Dies beugt nicht nur möglichen Komplikationen vor, sondern wirkt sich auch positiv auf die Beziehungen zwischen den Mitarbeitern und auf das Image des Unternehmens als Arbeitgeber aus, der sich um seine Mitarbeiter kümmert.

Ausgeruhte Mitarbeiter = Motivierte Mitarbeiter

Sicherzustellen, dass Mitarbeiter regelmäßig Urlaub nehmen, bringt greifbare Vorteile. Ein ausgeruhter Mitarbeiter ist nicht nur effizienter, sondern auch engagierter und kreativer. Eine gut organisierte Urlaubspolitik schützt das Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Sanktionen, sondern fördert auch eine positive Atmosphäre im Team, was zu besseren Geschäftsergebnissen führt.

Autor:
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsanwältin (PL)

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