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Inhalt

Die Möglichkeit der Ausführung von Homeoffice im Ausland im Lichte der Änderungen des polnischen Arbeitsgesetzes

Die bereits in unserem Blog beschriebene Änderung des Arbeitsgesetzbuchs hat eine äußerst wichtige Form der Arbeitsleistung eingeführt, die vor allem während der COVID-19-Pandemie beliebt war, nämlich das Homeoffice. Der Hauptvorteil des Homeoffice ist die Möglichkeit, außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu arbeiten, von praktisch jedem Ort der Welt aus, wo der Arbeitnehmer seine Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen kann. Aber ist es möglich, für einen polnischen Arbeitgeber im Rahmen des Homeoffices zu arbeiten, während man sich im Ausland aufhält?

Der Ort des Homeoffices im geänderten Arbeitsgesetzbuch

Nach dem neu eingefügten Artikel 6718 des Arbeitsgesetzbuchs kann die Arbeit ausgeführt werden:

  • ganz oder,
  • teilweise,
  • an einem Ort, der vom Arbeitnehmer angegeben und
  • an einem Ort, den der Arbeitnehmer angibt und der in jedem Fall mit dem Arbeitgeber vereinbart wird, einschließlich an einer Wohnadresse,
  • insbesondere durch direkte Kommunikation im Fernabsatz.

Es ist daher wichtig, dass beide Parteien des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, ob die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit in Form von Homeoffice erbracht werden kann und an welchem Ort die Arbeit vom Arbeitnehmer erbracht werden soll.

In welchem Dokument soll der Ort der Homeoffice festgelegt werden?

Die Novelle sieht mehrere Möglichkeiten vor, den Ort des Homeoffices zu regeln, unter anderem:

  • ein Homeoffice-Auftrag;
  • eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer;
  • die Homeoffice-Verordnung;
  • eine Vereinbarung mit einer betrieblichen Gewerkschaftsorganisation.

In jedem der oben genannten Dokumente können die Parteien des Arbeitsverhältnisses festlegen, wie sie die Ausführung von Homeoffice durch den Arbeitnehmer regeln wollen.

Kann sich der Ort des Homeoffices außerhalb der Republik Polen befinden?

Betrachtet man die gesetzliche Definition von Homeoffice, so ist es möglich, die Arbeit außerhalb Polens zu verrichten.

Diese Lösung kann jedoch mehr Fragen und Zweifel aufwerfen, als es auf den ersten Blick scheint.

Zunächst einmal sollte man bedenken:

  • Die Situation des Arbeitnehmers ist einfacher, wenn er in Ländern arbeitet, mit denen Polen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien oder Schweden) – dann gelten die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens, die die Art der Steuerpflicht aufgrund der steuerlichen Ansässigkeit in dem einen oder anderen Land regeln;
  • Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung eines Arbeitnehmers, der außerhalb Polens arbeitet – auch hier sollte die Wahl des Landes, in dem der Arbeitnehmer arbeiten möchte, berücksichtigt werden; diese Situation kann sich als äußerst wichtig erweisen, wenn es beispielsweise zu einem Arbeitsunfall kommt.

Eine Situation, in der der Arbeitnehmer von einem Land aus arbeitet, mit dem Polen kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat (z. B. Kolumbien), wird problematisch und zweifelhaft sein, da dann die Gefahr einer Doppelbesteuerung der Einkünfte besteht; je nach Wahl des Landes, dem der Arbeitnehmer im Homeoffice zu arbeiten beabsichtigt, auch die Vorschriften des betreffenden Landes in Betracht gezogen werden.

Was sollte sonst noch beachtet werden?

Es ist auch zu bedenken:

  • Wenn die Homeoffice auf Auftrag des Arbeitgebers ausgeführt wird, kann der Arbeitgeber den Homeoffice-Auftrag mindestens zwei Tage im Voraus widerrufen – der Arbeitnehmer wäre dann verpflichtet, aus dem Ausland zurückzukehren, um in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu arbeiten;
  • Verbot der Diskriminierung aufgrund von Homeoffice und der Verweigerung von Homeoffice – wenn einem Arbeitnehmer gestattet wird, im Ausland Homeoffice zu leisten, muss er genauso behandelt werden wie Arbeitnehmer, die nicht im Ausland arbeiten, damit der Arbeitgeber nicht zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet wird.

Unsere Empfehlung

Um die Möglichkeit der Homeoffice-Arbeit eines ausländischen Arbeitnehmers zusammenzufassen, empfehlen wir, die spezifische Situation des betreffenden Arbeitnehmers sorgfältig im Hinblick auf die oben genannten rechtlichen und steuerlichen Faktoren zu analysieren.

Die Entscheidung eines Arbeitnehmers, insbesondere für einen längeren Zeitraum im Homeoffice zu arbeiten, sollte vom Arbeitgeber gut durchdacht und geplant werden. Die Möglichkeit eines Praktikums klingt für Arbeitnehmer manchmal sehr verlockend, aber sie sollten auch ihre Verpflichtungen und Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber bedenken, die sich aus der Homeoffice ergeben.

Autoren:
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsanwaltsrerendarin (PL)
Mateusz Turowski, Referendar (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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