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Inhalt

Was ist REX und warum sollten man eine REX-Nummer beantragen?

REX (Registered Exporter System) ist ein System, mit dem Sie den Präferenzherkunft von Waren mit speziellen Herkunftserklärungen dokumentieren können. Es lohnt sich, dies zu tun, um selbst Aussagen über die Herkunft machen zu können.

Merkmale einer REX-Nummer

Wenn Sie über eine REX-Nummer verfügen, können Herkunftserklärungen nach erfolgreicher Registrierung im System nicht nur von Ausführern, sondern auch von Wiederversendern, die einen Ersatzursprungsnachweis für die Wiederverbringung von Waren ausstellen möchten, ausgefertigt werden.

Jeder Unternehmer kann nur eine REX-Nummer haben. Bevor Sie also einen Antrag stellen, sollten Sie sich vergewissern, dass diese Nummer nicht bereits vergeben ist.

Die Gültigkeit einer bereits erteilten REX-Nummer kann auf der Website der Europäischen Kommission unter diesem Link überprüft werden.

Wie erlangt man den Status eines registrierten Ausführers?

Der Antrag auf Erteilung einer REX-Nummer wird elektronisch über die Plattform für elektronische Steuer- und Zolldienste (PUESC) gestellt.

Um eine Nummer zu erhalten, müssen Sie sich zunächst auf der Plattform registrieren und eine EORI-Nummer für das Unternehmen erhalten, für das Sie eine REX-Nummer erhalten möchten. Ich habe die Einzelheiten der Erlangung einer EORI-Nummer in meinem Beitrag „EORI-Nummer, das Ticket für den Verkauf und Kauf von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union“ erläutert.

Wenn ein Unternehmen über eine EORI-Nummer verfügt, muss für die Erteilung einer REX-Nummer eine Liste der Waren oder Warengruppen erstellt werden, die für eine Präferenzbehandlung in Frage kommen.

Wer kann eine REX-Nummer beantragen und wie?

Ein Unternehmer kann eine REX-Nummer selbst beantragen, sofern er der Inhaber des Unternehmens oder eine Person ist, die berechtigt ist, ihn zu vertreten, oder einen Bevollmächtigten bestellen. Die Beantragung einer REX-Nummer ist gebührenfrei.

Wenn Sie einen Bevollmächtigten ernennen möchten, der Sie bei der Zuteilung einer REX-Nummer vertritt, müssen Sie ihm eine schriftliche Vollmacht erteilen und eine Stempelgebühr in Höhe von 17,00 PLN entrichten.

Dem online über die PUESC-Plattform eingereichten Antrag ist ein Scan der Vollmacht sowie ein Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr beizufügen und im Original an die Adresse der Steuerverwaltungskammer in Poznań zu senden.

Im Falle einer mit einer elektronischen Signatur unterzeichneten Vollmacht sollte diese an pelnomocnictwa@mf.gov.pl gesendet werden.

Wartezeit für die Erteilung einer REX-Nummer

Die Wartezeit für die Erteilung einer Nummer beträgt in der Praxis einige Arbeitstage. Bei der Ernennung eines Bevollmächtigten in der Sache wird die Wartezeit ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Originals der erteilten Vollmacht bei der Behörde gerechnet.

Zusammenfassung

Der Erhalt einer REX-Nummer ist zweifellos eine Erleichterung für Exporteure, da sie automatisch in den Genuss von Zollpräferenzen für eingeführte Waren kommen und auch die Möglichkeit haben, die Einfuhrzölle im Bestimmungsland der Waren zu senken.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erlangung einer REX-Nummer benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Steuerabteilung unserer Kanzlei zu wenden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:
Aleksandra Philips, LL.B., VAT-Steuerfachangestellte

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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