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Inhalt

Änderungen der Arbeitszeugnisse

Auf den Seiten unseres Blogs haben wir wiederholt verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Novellierung des Arbeitsrechts im Jahr 2023 angesprochen. Die Einführung von Vorschriften zur Nüchternheitskontrolle von Arbeitnehmern oder zur Homeoffice in das Arbeitsgesetzbuch sowie die Umsetzung der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in die polnische Rechtsordnung trugen ebenfalls dazu bei, dass einige auf der Grundlage des Arbeitsgesetzbuchs erlassene Durchführungsrechtsakte geändert werden mussten. Einer von ihnen ist die Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 30. Dezember 2016 über das Arbeitszeugnis, mit der infolge der Änderung neue Anforderungen an Arbeitszeugnisse eingeführt wurden, die den Arbeitnehmern ab dem 23. Mai 2023 ausgestellt werden und die wir in diesem Eintrag besprechen.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

In der oben genannten Verordnung finden wir keine gesetzliche Definition des Arbeitszeugnisses, aber wir können eindeutig feststellen, dass es sich um ein Dokument handelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in folgenden Fällen ausstellt:

  • Ablauf des Arbeitsvertrags,
  • Beendigung des Arbeitsvertrags.

Es ist hervorzuheben, dass die Verpflichtung zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses dem Arbeitgeber obliegt, unabhängig von der Art des mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrags, d. h. es betrifft Arbeitsverträge:

  • die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden,
  • die für eine bestimmte Zeit geschlossen wurden,
  • die für eine Probezeit abgeschlossen wurden.

Inhalt des Arbeitszeugnisses

Das Arbeitsgesetzbuch definiert für uns nur einige grundlegende Elemente des Inhalts des Arbeitszeugnisses, wie zum Beispiel:

  • den Zeitraum und die Art der geleisteten Arbeit;
  • die ausgeübten Positionen;
  • die Art und Weise der Beendigung oder des Ablaufs des Arbeitsverhältnisses;
  • sonstige Angaben, die zur Feststellung der Beschäftigungs- und Sozialversicherungsansprüche des Arbeitnehmers erforderlich sind.

Für einen detaillierteren Inhalt des Arbeitszeugnisses ist die Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 30. Dezember 2016 über das Arbeitszeugnis heranzuziehen, die auf zusätzliche Informationen hinweist, die in den Anwendungsbereich des Arbeitszeugnisses fallen, z. B. über:

  • die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses;
  • den Jahresurlaub, auf den der Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete, Anspruch hatte;
  • den genommenen unbezahlten Urlaub und die Rechtsgrundlage, auf der er gewährt wurde;
  • den genommenen Elternurlaub und die Rechtsgrundlage, auf der er gewährt wurde;
  • den genommenen Erziehungsurlaub und die Rechtsgrundlage, auf der er gewährt wurde;
  • Zeiten des aktiven Wehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes;
  • Zeiten des Dienstes unter besonderen Bedingungen oder in besonderen Berufen;
  • Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels Masse anerkannt und vom Arbeitgeber nicht beglichen wurden.

Darüber hinaus enthält das Arbeitszeugnis einen Hinweis auf die Pfändung des Arbeitsentgelts gemäß den Bestimmungen über das Vollstreckungsverfahren, während das Arbeitszeugnis auf Antrag des Arbeitnehmers auch Angaben über die Höhe und die Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie über die erworbenen Qualifikationen enthält.

Welche Änderungen ergeben sich aus der Novellierung des Arbeitsrechts?

Gemäß der Verordnung des Ministers für Familien- und Sozialpolitik vom 11. Mai 2023 zur Einführung der Änderungen, die die Verordnung über das Arbeitszeugnis abändern, sind die Arbeitgeber, die Arbeitszeugnisse ausstellen, verpflichtet, zusätzliche Informationen in diesen Zeugnissen zu vermerken, darunter Informationen über:

  • Urlaub aus Gründen höherer Gewalt, der in dem Kalenderjahr genommen wurde, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde;
  • Pflegeurlaub, der in dem Kalenderjahr genommen wurde, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde;
  • die Anzahl der Tage, an denen in dem Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete, gelegentliche Fernarbeit geleistet wurde.

Aus diesem Grund steht ein neues Muster des Arbeitszeugnisses im Anhang der Verordnung zur Verfügung, ergänzt um die oben genannten Elemente.

Zusammenfassung

Es ist ein sehr guter und bewusster Schritt des Gesetzgebers, die Verordnung über das Arbeitszeugnis zu ändern, die neue Anforderungen an seinen Inhalt stellt. Auf diese Weise lassen sich sicherlich Zweifel vermeiden und mögliche Probleme bei der Auslegung der neuen Vorschriften ausräumen. Die bisher gemeldeten Zweifel betrafen u.a. die Bestimmung der Anzahl der Tage für gelegentliche Homeoffice-Arbeit, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat und die er in einem bestimmten Kalenderjahr noch nutzen kann. Die neuen Bestimmungen scheinen dieses Problem gelöst zu haben.

Zweifellos ist es wichtig, wachsam zu bleiben und die immer wieder auftauchenden Änderungen im Arbeitsrecht im Auge zu behalten. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere Blog-Artikel zu lesen, in denen wir die neuesten Änderungen der Vorschriften vorstellen.

Autoren:
Mateusz Turowski, Referendar (PL)
Paula Staszak-Urbańska, LL.M., Rechtsanwaltsrerendarin (PL)

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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