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Inhalt

Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Polen und dem Königreich der Niederlande

Am 29. Oktober haben der Vizefinanzminister Polens, @Jan Sarnowski, und die Botschafterin des Königreichs der Niederlande Daphne Bergsma, das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Die Änderungen berücksichtigen die polnische Steuerpolitik und die im OECD-Projekt BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) vorgesehenen Lösungen im Hinblick auf die Versiegelung des internationalen Steuersystems und die Bekämpfung des Steuerbetrugs.

Das Protokoll erwartet die Ratifizierung, wir kennen seinen Inhalt noch nicht. Das Finanzministerium berichtete, dass die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • die Einführung einer transparenten Entitätsklausel,
  • die Umsetzung der allgemeinen Vertragsklausel gegen Steuerumgehung (PPT),
  • die Einführung einer Immobilienklausel,
  • neue Regeln für die ständige Betriebsstätte,
  • Erweiterung der Regeln zur Bestimmung der Ansässigkeit von Personen mit der doppelten Ansässigkeit, die keine natürlichen Personen sind.

Was kann dies in der Praxis bedeuten? Die Einführung einer Vertragsklausel gegen Steuerumgehung ermöglicht es, die sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Vorteile nicht zu gewähren, wenn deren Erlangung eines der Hauptziele der Transaktion war. Die Umsetzung der Immobilienklausel kann sich auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen niederländischer Gesellschafter polnischer Immobiliengesellschaften auswirken.

Seit wann treten die Änderungen in Kraft? Wie wird sich das Protokoll auf die Besteuerungsregeln auswirken? Die Einzelheiten werden wir bald herausfinden.

Autor:
Łukasz Dachowski, LL.M., Rechtsanwalt (PL)/Steuerberater (PL)/Partner

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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