Versandverkauf bezieht sich auf die Lieferung von Waren an eine Privatperson (B2C), wobei die Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder transportiert werden. Ein Beispiel dafür ist der Verkauf von Waren aus einem in Polen gelegenen Lagerhaus an eine Privatperson in Deutschland. Der Versandverkauf aus Polen ist derzeit im Versandmitgliedstaat der Waren steuerpflichtig, es sei denn, der Versandverkauf überschreitet die Verkaufsschwelle für das Bestimmungsland oder es wird eine Erklärung über die freiwillige Besteuerung in diesem Land beim Finanzamt abgegeben. Diese Regeln werden sich im Jahr 2021 ändern.
Autor: Administrator
Das polnische Finanzministerium kündigte die Einführung des ersten Umsatzsteuervereinfachungspakets – SLIM VAT (simple, local and modern) an. Die geplanten Änderungen betreffen vier Bereiche: Fakturierung, Export, Wechselkurse, finanzielle Vorteile. Unternehmer sollten sich mit den Veränderungen und ihren Folgen für ihr Unternehmen vertraut machen.
Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Polen die neuen Regelungen über die Besteuerung der Reihengeschäfte in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018.
Die neuen Regeln sollen die Abwicklung von Reihengeschäften EU-weit harmonisieren.