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Inhalt

E-Invoicing – ein Update

Am 17. Januar 2023 informierten wir Sie in unserem Blog [in diesem Beitrag] über ein weiteres Update des Projekts zur Einrichtung des nationalen Systems für die elektronische Rechnungsausstellung (KSeF). Nach der öffentlichen Konsultation wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Steuerzahlern nicht gerecht werden und weitere Arbeiten an dem Gesetz erforderlich sind.

Weitere Konsultation und Änderung des Termins für die Einführung des KSeF

In einer Bekanntmachung vom 2. Februar 2023 teilte das Finanzministerium mit, dass die geplante Einführung des nationalen Systems für die elektronische Rechnungsausstellung nach einer öffentlichen Konsultation um sechs Monate verschoben wird, so dass die Nutzung des Systems für die Steuerzahler erst ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch wird. Steuerpflichtige, die von der Umsatzsteuer befreit sind, haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, sich auf das neue System vorzubereiten.

Begründung für die Verschiebung des KSeF

Das Ministerium begründete seine Entscheidung mit dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, das den Steuerpflichtigen zu wenig Zeit für die Anpassung an die neuen Regeln ließe.

Weitere Änderungen

Darüber hinaus hat das Finanzministerium weitere Änderungen im Entwurf selbst vorgeschlagen. Die wichtigste scheint der Ausschluss von Business-to-Consumer (B2C)-Rechnungen, d.h. Verbraucherrechnungen, von der KSeF-Pflicht zu sein. Flug-, Bahn- oder Autobahntickets werden ähnlich behandelt.

Für den Fall eines Versäumnisses des Steuerpflichtigen will das Finanzministerium auch die Möglichkeit schaffen, Rechnungen außerhalb von KSeF offline auszustellen und am Tag nach der Offline-Ausstellung an KSeF zu übermitteln.

Liberalisierung der Sanktionen

Das Ministerium hat auch sein Konzept für Sanktionen geändert. Es ist geplant, diese zu liberalisieren und erst ab Anfang 2025 anzuwenden.

Zusammenfassung

Angesichts der Komplexität des geplanten Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die Wirtschaft ist es nicht verwunderlich, dass der Gesetzgeber bestrebt ist, alle Schlupflöcher zu stopfen und alles richtig zu machen.

Wir möchten Sie ermutigen, die geplanten Änderungen mit uns zu verfolgen, über die wir Sie in unserem Blog auf dem Laufenden halten werden. Die endgültige Form des Gesetzentwurfs ist noch in der Diskussion. Wir halten unsere Finger am Puls.

Autoren:
Aleksandra Philips, LL.M., VAT-Steuerfachangestellte
Maciej Gryka, Junior Steuerkonsultant

+49 30 88 03 59 0
berlin@vonzanthier.com
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